In Deutschland sind mWn nur Halsbänder mit angespitzen Stacheln verboten. "Normale" Stachelhalsbänder sind erlaubt.
Da hat sich mittlerweile was getan
„3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - (§ 2 Absatz 5 - neu - TierSchHuV) In Artikel 1 ist der Nummer 1 folgender Buchstabe c anzufügen:
c) Folgender Absatz 5 wird angefügt:
(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ ‘
Folgeänderung:
In der Eingangsformel ist im ersten Spiegelstrich die Angabe „§ 2a Absatz 1 Nummer 1 bis 5“ durch die Angabe „§ 2a Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Ab- satz 1a“ zu ersetzen.
Begründung:
Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurtei- len die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden als nicht tier- schutzkonform. Insofern ist die Verwendung von Stachelhalsbändern oder an- deren für die Hunde schmerzhaften Mitteln als tierschutzwidrig zu verbieten.“
Quelle :