https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Neu…592341-amp.html
Der Hund muss im Einflussbereich des Halters sein, ist er das nicht s.o.
Da geht es darum, dass ein Mensch vom Hund belästigt wird.
Da war ein Jogger mit seinem angeleinten Hund unterwegs… und das Gericht hat festgestellt, dass der nicht prüfen muss ob da ein Tutnix angerauscht kommt oder nicht sondern einen Hund, der sich nicht im Einflussbereich seines Halters befindet abwehren darf… ob er nu den Knüppel in die Hand genommen hat oder das Tierabwehrspray gezückt hätte hätte auf das Urteil vermutlich wenig Einfluss…