Aber in NRW steht da, dass die Erziehungsberechtigten das einschätzen müssen. Finde ich sehr offen und vage formuliert.
Laut 20/40-Regel geht das aber zumindest bei großen Hunden erst ab 18 Jahren und mit Sachkundennachweis.
Den braucht aber nicht jeder. Ich als Eigentümer muss die 20/40 Sachkunde haben und bin dafür verantwortlich, dass der Hund nur von Personen geführt wird, „die die notwendige Reife haben“. Nur bei Anlagehunden braucht jeder, der den Hund führt den Schein…