Das wäre ja das AUS für eine grenzüberschreitende Tierarztbehandlung, wie es hier gang und gäbe ist.
Ich vermute, dass die grenzüberschreitende TA-Behandlung inklusive Medikamentenmitgabe kein Problem ist. Das fällt unter die erlaubte Mitnahme für persönlichen Bedarf, genauso wie Medikamentenmitnahme im Urlaub.
Schwierig wird es erst, wenn der TA ein Rezept ausstellt, weil er das Medikament nicht hat. Das Rezept gilt vermutlich nur in dem Land, in dem es ausgestellt wurde. Gehst du z.B. mit einem Rezept vom deutschen TA in die niederländische apotheke, wird es rechtlich kompliziert.
Wenn es möglich ist, in den Niederlanden in der Apotheke vor Ort Wurmkuren zu kaufen (die dort nicht verschreibungspflichtig sind) dann darfst du die auch nach D mitbringen. Wenn du das regelmäßig machst ist es eine sehr dunkelgraue rechtliche Zone, aber die wird nur in seltenen und extremen Fällen geahndet werden (können).
Der Versand ist aber definitiv verboten, darum ging es ja ursprünglich.
Da muss man echt aufpassen, denn das mit der Verschreibungspflicht kann sich ändern.