Mich stört die Unterscheidung privat/öffentlich.Als wäre "öffentlich" = scheißegal.
Das hat so niemand gesagt. Es wurde zwar gesagt, dass privates Eigentum grundsätzlich nicht geeignet ist, aber niemand hat gesagt, dass alles öffentliche OK sei.
Auch öffentliche Gebäude dürfen nicht bepinkelt werden. Auch Straßenbahnen und Busse nicht. Weder von außen noch von innen. Fahrradständer sind öffentlich und meiner Meinung nach auch dann völlig ungeeignet, wenn grad kein (privates) Rad drin steht.
Bei Laternen und anderen Masten würde ich persönlich es nicht ganz so eng sehen (das ist eine der von mir schon mal erwähnten Grauzonen). Ich habe noch keinen Hund an irgendeinen Mast pinkeln lassen, aber wenn es passiert wäre es aus meiner Sicht kein Drama.
Bei Grünflächen habe ich mehrere Unterscheidungskriterien:
- erstens: ist es ein gepflegtes Beet oder eine Rabatte, dann ist es tabu. Dasselbe gilt für Kübelpflanzen und Hochbeete.
- zweitens: ist es ein Vorgarten vor einem Haus (egal wie verwildert), ist es tabu. (Ausnahme: unser eigener Vorgarten)
- drittens: Ist es eine augenscheinlich öffentliche Gras- oder Wildfläche ist es grundsätzlich OK.
- viertens (= Ausnahme zu drittens): die Liegewiese am Spielplatz und ähnliche eindeutig ungeeignete Flächen sind keine Hundetoilette. Die Hecken rund um den Spielplatz dagegen sind aus anderem Grund mit Vorsicht zu genießen: die werden von Menschen gern als Notfalltoilette verwendet.
Du hast allerdings in einem Punkt recht: auch die Gleichsetzung "privat = nicht OK" ist so nicht haltbar. Es gibt unglaublich viele Flächen die gleichzeitig privates Eigentum und öffentlich nutzbar sind: Wälder, Feldwege ... Die sind keineswegs alle tabu.