Ich finde vor allem das Verhalten des bisherigen Besitzers suspekt.
die aussage der orga ist nicht richtig, auch mündliche verträge haben bestand.
Richtig, mündliche Verträge sind gültig, aber schwer beweisbar. Und genau das ist hier das Problem...
Wenn es zwischen dem Vorbesitzer und der Tierschutzorga keinen Vertrag gibt, ...
... denn die Orga ist ja auch davon überzeugt, dass es einen Vertrag gibt. Einen mündlichen Vertrag der die Orga mit der Vermittlung des Hundes beauftragt.
Ich fasse mal zusammen, was ich verstanden habe:
- der Besitzer wendet sich an eine Tierschutzorga, um Hilfe bei der Vermittlung seines Hundes zu bekommen.
- Die Orga nimmt den Hund auf ihre Vermittlungsseite (spätetens hier ist sowas wie ein Vertrag zwischen der Orga und dem alten Besitzer zustande gekommen)
- Es meldet sich ein Interessent bei der Orga, die daraufhin einen Kennenlernkontakt mit dem Besitzer organisiert. (Hier ist zumindest eine Absichtserklärung zwischen Interessent und Orga anzunehmen.)
- Der Interessent und der Besitzer machen den Rest ohne die Orga.
Ohne die Orga hätte der Interessent den Hund nicht gefunden. Ohne die Orga wäre der Kontakt zwischen neuem und alten Besitzer gar nicht zustande gekommen. Beide haben sowas wie einen mündlichen Vertrag bzw. eine Absichtserklärung gegenüber der Orge vereinbart. Der bisherige Besitzer hat sich an diesen Vertrag nicht gehalten, der Käufer hat nur eine Absichtserklärung gebrochen. Die Orga hatte tatsächlich nicht viel mit der Vermittlung zu tun, aber bisher war die Orga augenscheinlich der einzige Beteiligte, der sich an die Absprachen gehalten hat.
Soweit so unklar. Das kann nur ein Rechtsanwalt aufdröseln, da sind mehrere Verträge und Absichtserklärungen zustande gekommen und es ist für den Laien nicht klar, welche davon wie stark bindend sind.
Was mich jetzt am meisten stören würde: Der neue Besitzer (also du, @Tina1410) hat weder Geld bezahlt noch etwas schriftliches vom ehemaligen Besitzer bekommen. Du bist jetzt in genau der Situation in der die Orga war: du hast einen mündlichen Vertrag mit einem Menschen geschlossen, der schon bewiesen hat, dass er solche mündlichen Verträge nicht ernst nimmt. Was ist, wenn der übermorgen beschließt, dass er dir den Hund doch nicht vermittelt sondern nur in Pflege gegeben hat? Hast du wenigstens Zeugen, die bestätigen können, dass der Hund eindeutig in dein Eigentum übergegangen ist?
Da die Orga aber anscheinend auch keinen Nachweis darüber hat, dass der alte Besitzer sie mit der Vermittlung beauftragt hat, ist sogar dieser Schritt (nämlich das Ganze durch einen vernünftigen Vertrag mit der Orga abzusichern) fragwürdig.
Langer Rede kurzer Sinn: dieser Vorgang ist zu undurchsichtig um von Laien beurteilt zu werden. Wenn du Rechtssicherheit haben willst, dann geh zum Anwalt.