Nein, der Chip muss auch mit den Daten der Besitzer registriert werden. Denn sonst ist die Chipnummer eben nur eine Nummer.
Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, einen gekennzeichneten Hund als "meinen" zu beweisen.
- ein Kauf-/Übernahmevertrag, in dem die Chip/Tätowiernummer steht
- ein Impfausweis oder Heimtierpass, in dem die Chip/Tätowiernummer steht (beim Heimtierpass steht sogar noch der Eigentümer drin, da ist es noch eindeutiger)
- eine Haftplichtversicherung, die auf den Hund mit dieser Chip/Tätowiernummer abgeschlossen wurde
- ...
Ich habe (neben der hier nötigen Meldung beim OAmt) mindestens 3 Dokumente, mit denen ich nachweisen kann, dass mein Hund tatsächlich mein Hund ist.
Fundunterschlagung beim Tierheim würde ich anzeigen, wenn es meinen Hund beträfe. Das ist immerhin eine Straftat und wenn da mal einer ernst macht, dürfte das richtig Ärger geben. Hier ist es aber eher andersrum: die Tierheime suchen bei Fundtieren immer nach dem Besitzer und manche Leute sind echt doof genug, ihre auf sie registrierten Hunde als Fundtier im TH derselben Stadt abzuliefern um die Abgabekosten zu sparen. Fällt dann natürlich schnell auf.
Meine erste Hündin war ein "Fundhund", von dem das Tierheim fest annahm, dass sie ausgesetzt wurde. Die war ganze 4 Tage im Tierheim als ich sie kennenlernte. Ich finde es sinnvoll, Hunde so schnell wie möglich zu vermitteln, statt sie 6 Monate im Tierheim zu lassen. Natürlich müsste man innerhalb der 6-Monats-Frist den Hund zurückgeben, aber es kommt extrem selten vor, dass ein tatsächlich "verlorener" Hund länger als ein einen Tag im Tierheim ist, bevor die Besitzer sich melden.