Hallo,
in Thüringen besteht Leinenpflicht ganzjährig im Wald.
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Seit gestern wurden an den Feldwegen, die hauptsächlich von Spaziergängern mit Hund genutzt werden Schilder aufgestellt, dass der Hund an der Leine zu führen ist. Ist das so zulässig?
Kommt drauf an. Wenn es wirklich Feld ist, dann ist es zumindest fraglich, denn auf Feldwegen gibt es an sich keine Leinenpflicht. Es gibt aber Leute, die die Leinenpflicht gerne sehr weit fassen und quasi alles für Wald halten, wo ein Baum sichtbar ist. (Ist aber im Gesetz genau definiert, was als Wald gilt, das kann man nachlesen.)
Vielleicht hat aber auch einfach nur der Bauer die Nase voll von Hunden, die nicht auf den Wegen bleiben und versucht es mit solchen Schildern? Oder die Gemeinde hat die Nase voll von wasauchimmer und hat eine Leinenpflicht für diese Feldwege beschlossen? Letzteres wäre bindend, das erste wäre nur moralisch verpflichtend.
Jetzt wäre es rein rechtlich so, dass die Hunde im Dorf frei laufen können und sobald man den bebauten Bereich verlassen hat, angeleint werden müssten. Kann mir jemand sagen, ob man das so hinnehmen muss?
Wenn es eine rechtliche Grundlage für die Schilder gibt, dann musst du das hinnehmen. Wenn es keine rechtliche Grundlage für die Schilder gibt, dann kannst du sie ignorieren (und dich auf Diskussionen mit anderen Spaziergängern einrichten). Auf offiziellen Schildern steht oft, wer sie aufgestellt hat oder irgendein Hinweis auf die Rechtsgrundlage. Schau mal genau hin, vielleicht erfährst du ja mehr.
Bisschen spät, aber könnten das Schilder zur Brut- und Setzzeit sein?
Nein, in Thüringen gibt es keine Regelung mit Leinenpflicht zur BuS.