Beiträge von Selkie

    Kartoffeln bilden resistente Stärke, wenn sie abkühlen. Für den Hund sind sie dann nicht mehr von Nutzen, er kann die Stärke nicht mehr verdauen. Ist vielleicht auch noch eine Überlegung wert. :) Ich würde sie daher lieber frisch kochen und verfüttern.

    Das ist arg übertrieben.

    Je nach Kartoffel-Sorte haben kalte Kartoffeln 5 bis 10% weniger verdauliche Stärke als frisch gekochte.

    Die eingefrorenen Kartoffeln sind also kalorienreduziert. Sie sind aber keineswegs "nutzlos" oder "unverdaulich". Mindestens 90% der ursprünglich verdaulichen Stärke kann der Hund immer noch verdauen. Außerdem ist resistente Stärke nützlich für den Darm.

    Aber bei der englischen Bulldogge konnte der VDH handeln.. weil es über England ging?

    Ist ne Frage, mich interessiert das wirklich.

    Zitat

    Im Frühjahr 2011 wurden dann Nägel mit Köpfen gemacht. Nach ­intensiver Beratung mit dem Autor dieses Beitrags verkündete der VDH, sich ab sofort unmittelbar selbst um das Schicksal dieser Hunderasse zu kümmern. Grundzüge eines Gesundzuchtprogramms für den Bulldog wurden vorgestellt. Der VDH-Vorstand stellte schließlich den Antrag auf Ausschluss des ACEB aus dem VDH. Es war ­übrigens das zweite Mal nach 1976, dass ein Bulldog-Verein aus dem VDH ausgeschlossen werden sollte, damals ganz offiziell wegen Tierquälerei. Für eine mehrjährige Übergangszeit sollen die Züchter des Bulldogs nun einen Vertrag direkt mit dem VDH ­schließen, der die Zuchtrichtlinien festlegt und kontrolliert sowie die Papiere ausstellt.

    Wenn ich mich richtig erinnere, konnte der VdH handeln, weil der Verein nicht mehr richtig arbeitete. Da gab es vereinsinterne Probleme, die haben die Führung des Zuchtbuchs vernachlässigt und konnten deshalb keine Ahnentafeln ausstellen.

    Jetzt wird das überall so hübsch dargestellt, dass der VdH wegen der Qualzucht eingeschritten wäre, aber dafür gibt es gar keine rechtliche Grundlage. Es muss ein Verstoß gegen die Verordnungen des VdH vorliegen, bei der englischen Bulldogge war das der Fall.


    Im Archiv ist das Dokument noch sichtbar: VdH-Dokument vom 10.8.2011

    Schuld hast du in dem Fall nicht. Aber du haftest möglicherweise trotzdem, zumindest anteilig.

    Grundsätzlich greift immer die Gefährdungshaftung. Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass durch das tatsächlich schuldhafte Verhalten des Radfahrers der Anteil dieser Haftung reduziert wird. Je nachdem wie eindeutig die Situation ist, kann der Anteil der Gefährdungshaftung sogar auf null reduziert werden. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung.

    Kann ich das Zeckenhalsband jetzt abnehmen? Was meint ihr?

    Gefühlt haben wir seit über einem Monat keine Zecke mehr angetroffen.

    Würde ich nicht machen.

    Hier war jetzt 1,5 Monate Ruhe - heute habe ich wieder eine Zecke gesehen. Denen war es die ganze Zeit zu trocken, aber sobald es regnet und genug Feuchtigkeit da ist, dann sind die auch wieder aktiv.