Aber bei der englischen Bulldogge konnte der VDH handeln.. weil es über England ging?
Ist ne Frage, mich interessiert das wirklich.
Zitat
Im Frühjahr 2011 wurden dann Nägel mit Köpfen gemacht. Nach intensiver Beratung mit dem Autor dieses Beitrags verkündete der VDH, sich ab sofort unmittelbar selbst um das Schicksal dieser Hunderasse zu kümmern. Grundzüge eines Gesundzuchtprogramms für den Bulldog wurden vorgestellt. Der VDH-Vorstand stellte schließlich den Antrag auf Ausschluss des ACEB aus dem VDH. Es war übrigens das zweite Mal nach 1976, dass ein Bulldog-Verein aus dem VDH ausgeschlossen werden sollte, damals ganz offiziell wegen Tierquälerei. Für eine mehrjährige Übergangszeit sollen die Züchter des Bulldogs nun einen Vertrag direkt mit dem VDH schließen, der die Zuchtrichtlinien festlegt und kontrolliert sowie die Papiere ausstellt.
Wenn ich mich richtig erinnere, konnte der VdH handeln, weil der Verein nicht mehr richtig arbeitete. Da gab es vereinsinterne Probleme, die haben die Führung des Zuchtbuchs vernachlässigt und konnten deshalb keine Ahnentafeln ausstellen.
Jetzt wird das überall so hübsch dargestellt, dass der VdH wegen der Qualzucht eingeschritten wäre, aber dafür gibt es gar keine rechtliche Grundlage. Es muss ein Verstoß gegen die Verordnungen des VdH vorliegen, bei der englischen Bulldogge war das der Fall.
Im Archiv ist das Dokument noch sichtbar: VdH-Dokument vom 10.8.2011