Beiträge von Selkie

    Für mich stellt sich viel mehr die Frage wie das Ordnungsamt sich bei Hunden verhält die sich nicht anfassen lassen ?

    Sie geben dem Besitzer das Lesegerät in die Hand.

    Und wie gesagt: das ist thüringenspezifisch und findet auch hier nur in sehr seltenen Fällen statt. Ich habe es zufällig zwei mal erlebt: das erste mal sind die nach Inkrafttreten des betreffenden Gesetzes eine Woche lang täglich durch den Park getigert, damit sie auch vom letzten verschlafenen Hundebesitzer die Daten bekommen. Das zweite mal wurde mir der jüngere Kollege als Azubi vorgestellt, der lernen sollte, wie das alles geht. Deshalb wurde ohne Not (also ohne Fehlverhalten meinerseits) das volle Programm durchgezogen.

    Ich finde das mit dem Ersthund als Frage schon interessant, in den meisten Themen klingt es so als würde man einem Ersthundehalte kaum den Ersthund zutrauen, aber Zucht scheint ja doch für viele dann ok.

    Das sind aber nicht dieselben User, oder?

    weil ich die Rasse so toll finde trete ich einem Verein bei um Züchter zu werden.

    Ja dann habe ich es richtig verstanden. Allerdings sollten man dann die Frage stellen, hat sich da jemand intensiv mit Zucht beschäftigt, oder ist es jemand der seinen Hund so toll findet, dass er/sie den unbedingt vermehren will.

    Aber auch diese Frage ist nicht abhängig davon, der wievielte Hund das ist.

    Spätestens dann, wenn ein Bußgeldbescheid (wenn nicht gleich sogar wg. Steuerhinterziehung ein Strafverfahren) kommt, ist man in der Beweislastumkehr. Und die Behörde kann dann behaupten, dass der Hund, der an diesem Tag gesehen wurde nicht der Hund ist, der mir gehört.

    Da kommt erst mal ein Anhörungsbogen, denn egal wie der Vorwurf lautet, der Beschuldigte hat immer das Recht, sich zur Sache zu äußern. Auf diesem Anhörungsbogen gibt deine Mutter an, mit dem Hund des im Ausland lebenden Kindes unterwegs gewesen zu sein. In 99,9% der Fälle ist es damit erledigt.

    Im Fall, dass es nicht erledigt ist, behauptet das Amt vielleicht: das war ein anderer Hund. Ist unwahrscheinlich aber sicher nicht unmöglich.

    Dann gebt ihr das Ganze an einen Anwalt und der erklärt dem Amt, dass ihr keineswegs beweisen müsst, dass ein nicht existierender Hund bei deiner Mutter angemeldet sein sollte, wenn es doch offensichtlich einen existierenden Hund des im Ausland lebenden Kindes gibt, der zur fraglichen Zeit samt Kind zu Besuch war.

    Wirklich. Du machst dir zu viele Gedanken.

    Mein Mann meinte auch, als ich ihm das erzählt habe, dass ich die Dame anzeigen soll...wir waren ja immerhin zu Zweit, also hätte ich ne Zeugin. Aber ich will hier nicht gleich mit Polizei lospoltern, hab allerdings auch keine Lust, dass wir nochmal fast umgefahren und angefaucht werden, obwohl ein leichtes Abbremsen schon gereicht hätte, dass wir komplett alle an der Seite gewesen wären. So eilig kann sie es ja nicht gehabt haben, sonst hätte sie nicht ewig mit uns debattiert.

    Alternativ zur Anzeige kannst du den Vorfall erst mal nur für dich protokollieren. Mit Datum, Uhrzeit, Zeugen usw..

    Wenn die Dame dir noch mal schräg kommt, kannst du das verwenden.

    Zur Frage, wer darf was: Es ist augenscheinlich eine Straße. Eine Straße, die von Autos genauso benutzt werden darf wie von Fußgängern. Wie zu gehen ist, steht in der StVO.

    Und auch wenn ihr euch nicht korrekt verhalten habt (was vermutlich der Fall ist und regelmäßig vorkommen dürfte), dann hat trotzdem kein Autofahrer das Recht euch von der Straße zu schubsen.

    Und wie oft wird man denn so kontrolliert? Bzw. bei welcher Gelegenheit? Immer mitten in der Stadt oder im Park? Oder auch mal im Wald oder in Wohngebieten?

    Das ist ganz unterschiedlich. In meiner Umgebung kann es immer passieren:

    - einfach so, weil man grad mal kontrollieren will, vor allem im Frühjahr wenn mit mehr Leuten in der Landschaft und dadurch größerem Konfliktpotential zu rechnen ist

    - in leinenpflichtigem Gebiet häufiger, besonders häufig im Umkreis der Hundewiese

    - definitiv täglich, wenn grad eine neue Regelung in Kraft tritt

    - wenn ein neuer Kollege vom OAmt eingearbeitet wird, dann besonders gründlich mit Markenkontrolle, Tütenkontrolle, Frage nach Rasse, Auslesen des Chips (Thüringen - Chippflicht) und Überprüfung der ordnungsgemäßen Meldung von Chip und Haftplficht per Telefonat im OAmt (auch thüringenspezifische Regeln)

    Wobei viele Kontrollen an "unauffälligen" Hundehaltern vorbeigehen und nur die kontrollieren, die sich z.B. nicht an eine Leinenpflicht halten, oder Hündinnenbesitzer, die aus der Ferne betrachtet einen Haufen liegengelassen haben könnten.

    Zitat

    Und ja, ich könnte meinen Ausweis vorzeigen und sagen, dass ich in der Stadt bzw. in dem Land keinen Wohnsitz habe. Was ist aber, wenn jemand aus der Familie mit dem Hund raus geht? Die wohnen ja alle in Deutschland. Und ja, ich habe für den Hund ein EU-Heimtierpass in dem steht, dass der Hund mir gehört. Nur haben die netten Damen und Herren vom Ordnungsamt wahrscheinlich kein Lesegerät um den Chip des Hundes auszulesen.

    Das ist egal.

    Du bist nachweislich der Hundehalter. Das musst du nicht vor Ort beweisen, du musst es nur beweisen können. Ausschließlich der Hundehalter ist steuerpflichtig aber es ist ihm nicht verboten sich regelmäßig an anderen Orten als seinem Wohnort aufzuhalten. Du könntest deine Familie täglich besuchen, du bräuchtest trotzdem keine Marke. Im Fall der Fälle ist das nervig aber das ist alles.

    Und ich bin sicher, dass sowas in grenznahen Regionen ziemlich häufig vorkommt. Da sollten die Ämter das kennen.

    48.

    Zum Thema Studium: ich hab mein erstes Studium mit 24 abgeschlossen (noch lange vor Bologna), dann die zweite Staatsprüfung gemacht, ein wenig Geld verdient und schließlich beschlossen, dass ich nicht aufhören will zu studieren.

    Ich liebe die Fernuni. xD Bald mach ich meinen ersten Bachelor.

    Das Kupierverbot ist aber kaum bekannt.

    Es laufen immer noch ein Haufen Leute rum die glauben das ein Dobermann nur kupiert ein Dobermann ist und viel zu viele fahren extra rüber ins Ausland um zu kupieren.

    Das Qualzuchtgesetz wäre ein anderes und es wäre viel öffentlichkeitswirksamer.

    Aber genau ist das Kupierverbot: eine direkte Folge des Tierschutzgesetzes. Das wäre das "Qualzuchtverbot" genauso. Interessiert keine Sau (außer wenn mal wieder jemand auf die Idee kommt in der Zeitung vom Niedergang des Apoldaer Hunde-Wahrzeichens dank Kupierverbot zu faseln, weil natürlich das seit 16 Jahren durchgesetzte Kupierverbot schuld ist, dass in den letzten 4-5 Jahren die thüringer Dobermannzüchter ihre Zucht aufgeben "mussten").

    Mein Szenario bezieht sich ja auf diesen einen Entwurf, von wegen Haltergenehmigung und einziehen der Hunde nach Stichtag, etc.

    Das halte ich sowieso für gnadenlos überzogen. Aber selbst das würde bei Otto-Normal-Mensch ziemlich sicher nicht ankommen. Weil es ein anderes Thema ist als die Kampfhundeproblematik.

    Aus meiner Erfahrung sind typische Reaktionen:

    Kampfhund: Oh Gott, die sind gefährlich, die gucken dich an und im nächsten Moment fressen sie dein Kind. Sowas will ich nicht in der Nachbarschaft! *jeden kurzhaarigen kräftigen Hund kritisch beäugt*

    Plattnase: Ja, die armen Kreaturen. Gut dass da endlich was gemacht wird. *zur Tagesordnung übergeht*

    Kupierverbot: Das ist ja auch eine Sauerei, was die den Tieren da antun. Gut, dass das verboten ist! *den kupierten Dobermannjunghund vom Nachbarn bestaunt*