Beiträge von Selkie

    Mein Mann meinte auch, als ich ihm das erzählt habe, dass ich die Dame anzeigen soll...wir waren ja immerhin zu Zweit, also hätte ich ne Zeugin. Aber ich will hier nicht gleich mit Polizei lospoltern, hab allerdings auch keine Lust, dass wir nochmal fast umgefahren und angefaucht werden, obwohl ein leichtes Abbremsen schon gereicht hätte, dass wir komplett alle an der Seite gewesen wären. So eilig kann sie es ja nicht gehabt haben, sonst hätte sie nicht ewig mit uns debattiert.

    Alternativ zur Anzeige kannst du den Vorfall erst mal nur für dich protokollieren. Mit Datum, Uhrzeit, Zeugen usw..

    Wenn die Dame dir noch mal schräg kommt, kannst du das verwenden.

    Zur Frage, wer darf was: Es ist augenscheinlich eine Straße. Eine Straße, die von Autos genauso benutzt werden darf wie von Fußgängern. Wie zu gehen ist, steht in der StVO.

    Und auch wenn ihr euch nicht korrekt verhalten habt (was vermutlich der Fall ist und regelmäßig vorkommen dürfte), dann hat trotzdem kein Autofahrer das Recht euch von der Straße zu schubsen.

    Und wie oft wird man denn so kontrolliert? Bzw. bei welcher Gelegenheit? Immer mitten in der Stadt oder im Park? Oder auch mal im Wald oder in Wohngebieten?

    Das ist ganz unterschiedlich. In meiner Umgebung kann es immer passieren:

    - einfach so, weil man grad mal kontrollieren will, vor allem im Frühjahr wenn mit mehr Leuten in der Landschaft und dadurch größerem Konfliktpotential zu rechnen ist

    - in leinenpflichtigem Gebiet häufiger, besonders häufig im Umkreis der Hundewiese

    - definitiv täglich, wenn grad eine neue Regelung in Kraft tritt

    - wenn ein neuer Kollege vom OAmt eingearbeitet wird, dann besonders gründlich mit Markenkontrolle, Tütenkontrolle, Frage nach Rasse, Auslesen des Chips (Thüringen - Chippflicht) und Überprüfung der ordnungsgemäßen Meldung von Chip und Haftplficht per Telefonat im OAmt (auch thüringenspezifische Regeln)

    Wobei viele Kontrollen an "unauffälligen" Hundehaltern vorbeigehen und nur die kontrollieren, die sich z.B. nicht an eine Leinenpflicht halten, oder Hündinnenbesitzer, die aus der Ferne betrachtet einen Haufen liegengelassen haben könnten.

    Zitat

    Und ja, ich könnte meinen Ausweis vorzeigen und sagen, dass ich in der Stadt bzw. in dem Land keinen Wohnsitz habe. Was ist aber, wenn jemand aus der Familie mit dem Hund raus geht? Die wohnen ja alle in Deutschland. Und ja, ich habe für den Hund ein EU-Heimtierpass in dem steht, dass der Hund mir gehört. Nur haben die netten Damen und Herren vom Ordnungsamt wahrscheinlich kein Lesegerät um den Chip des Hundes auszulesen.

    Das ist egal.

    Du bist nachweislich der Hundehalter. Das musst du nicht vor Ort beweisen, du musst es nur beweisen können. Ausschließlich der Hundehalter ist steuerpflichtig aber es ist ihm nicht verboten sich regelmäßig an anderen Orten als seinem Wohnort aufzuhalten. Du könntest deine Familie täglich besuchen, du bräuchtest trotzdem keine Marke. Im Fall der Fälle ist das nervig aber das ist alles.

    Und ich bin sicher, dass sowas in grenznahen Regionen ziemlich häufig vorkommt. Da sollten die Ämter das kennen.

    48.

    Zum Thema Studium: ich hab mein erstes Studium mit 24 abgeschlossen (noch lange vor Bologna), dann die zweite Staatsprüfung gemacht, ein wenig Geld verdient und schließlich beschlossen, dass ich nicht aufhören will zu studieren.

    Ich liebe die Fernuni. xD Bald mach ich meinen ersten Bachelor.

    Das Kupierverbot ist aber kaum bekannt.

    Es laufen immer noch ein Haufen Leute rum die glauben das ein Dobermann nur kupiert ein Dobermann ist und viel zu viele fahren extra rüber ins Ausland um zu kupieren.

    Das Qualzuchtgesetz wäre ein anderes und es wäre viel öffentlichkeitswirksamer.

    Aber genau ist das Kupierverbot: eine direkte Folge des Tierschutzgesetzes. Das wäre das "Qualzuchtverbot" genauso. Interessiert keine Sau (außer wenn mal wieder jemand auf die Idee kommt in der Zeitung vom Niedergang des Apoldaer Hunde-Wahrzeichens dank Kupierverbot zu faseln, weil natürlich das seit 16 Jahren durchgesetzte Kupierverbot schuld ist, dass in den letzten 4-5 Jahren die thüringer Dobermannzüchter ihre Zucht aufgeben "mussten").

    Mein Szenario bezieht sich ja auf diesen einen Entwurf, von wegen Haltergenehmigung und einziehen der Hunde nach Stichtag, etc.

    Das halte ich sowieso für gnadenlos überzogen. Aber selbst das würde bei Otto-Normal-Mensch ziemlich sicher nicht ankommen. Weil es ein anderes Thema ist als die Kampfhundeproblematik.

    Aus meiner Erfahrung sind typische Reaktionen:

    Kampfhund: Oh Gott, die sind gefährlich, die gucken dich an und im nächsten Moment fressen sie dein Kind. Sowas will ich nicht in der Nachbarschaft! *jeden kurzhaarigen kräftigen Hund kritisch beäugt*

    Plattnase: Ja, die armen Kreaturen. Gut dass da endlich was gemacht wird. *zur Tagesordnung übergeht*

    Kupierverbot: Das ist ja auch eine Sauerei, was die den Tieren da antun. Gut, dass das verboten ist! *den kupierten Dobermannjunghund vom Nachbarn bestaunt*

    Weder noch.

    Sondern die öffentliche Meinung, die sich durch Gesetz und Stichtag zu "Das sind Qualzuchten und wer sowas ohne Nase hat ist ein ganz, ganz, GANZ furchtbare Menschen und gehören öffentlich zur Sau gemacht!" ändern wird.

    Das meine ich. So wie man mit SoKa oder annähernd ähnlichem Hund teils auf offener Straße von Wildfremden bepöbelt wird.

    Das Plattnasenverbot würde ich eher mit dem Kupierverbot vergleichen als mit den Sokas. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein kupierter Hund wegen "ist ja jetzt verboten" im Tierheim gelandet wäre. Im Gegenteil, es gibt Menschen die holen den Hund extra aus dem Ausland, weil man hier ja keinen legal kupierten Welpen bekommt.

    Insofern kann ich deine Bedenken zwar verstehen, aber ich teile sie nicht.

    bordy

    Ich gebe dir vollkommen recht: so lange die Leute sonst nichts falsch machen als einen Hund illegal zu halten, kann es mir egal sein. Aber ...

    Klingt das für dich nach "nichts falsch machen"? Weil der Besitzer anscheinend genau gar nichts macht und wer nichts macht, macht nichts falsch?

    Die Ausgangslage war ein angeblicher Labradormischling, der bis jetzt wohl erstmal nichts macht ausser halt scheinbar eher ein Kat. 1 Welpe zu sein.

    Das war aber nicht der, dem die Meldung ans OA empfohlen wurde. Diese Empfehlung kam mit dem Zitat vom "Hüpf-Staff".

    Da ist es egal, ob Staff oder Pudel. Der Besitzer macht was falsch.

    bordy

    Ich gebe dir vollkommen recht: so lange die Leute sonst nichts falsch machen als einen Hund illegal zu halten, kann es mir egal sein. Aber ...

    Der Hund ist eine Seele von Hund, aber null,gar nicht erzogen, haut ständig vom Grundstück ab, springt jeden im Überschwung an.. und der Besitzer ist komplett uneinsichtig und absolut verantwortungslos :flucht:.

    Klingt das für dich nach "nichts falsch machen"? Weil der Besitzer anscheinend genau gar nichts macht und wer nichts macht, macht nichts falsch?