Was mich interessieren würde, wie handhaben das die Tierärzte die manche Patienten freiwillig für Samstag oder Sonntag rein bestellen, weil die Nachunterschung inkl. Spritzen absolut nötig ist? Ich kenne mehrere Tierärzte die sich 2 oder 3 Patienten die sie in der regulären Sprechstunde behandeln am Wochenende rein holen zur Nachuntersuchung auch wenn die Praxis keine Wochenendsprechstunde oder Notdienst hat
Da es ja ein Gesetz ist, müssten sie ja eigentlich die 50,-€ und die höhere Gebühr in Rechnung stellen - und das obwohl es ja IHRE Entscheidung war das Tier anzuschauen und nicht der Besitzer..
Für den höheren Satz der tierärtzlichen Leistung gilt dasselbe wie bisher:
(4) Einfache Gebührensätze nach Absatz 1 erhöhen sich um 100 vomHundert, bei landwirtschaftlich genutzten Tieren um 50 vom Hundert, für Leistungen, die auf Verlangen des Tierbesitzers bei Nacht (zwischen 19.00und 7.00 Uhr), an Wochenenden (samstags 13.00 Uhr bis montags 7.00 Uhr)und an Feiertagen erbracht werden.
(Hervorhebung von mir)
Für die 50-€-Gebühr gilt:
(3) Von der Erhebung der Notdienstgebühr kann im begründeten Einzelfall abgesehen werden.
Wenn also der TA einen Patienten am Sonntag sehen will, dann wird der weder höheren Satz noch Notfallgebühr verlangen müssen.