Hier ist mal ein Urteil mit sehr ausführlicher Erläuterung, bei dem sowohl das Sachverständigen-Gutachten als nicht aussagekräftig beurteilt wird, als auch erklärt wird, warum ein DNA Test nicht als aussagekräftiger Nachweis der Eigenschaft "Listenhund" angesehen werden kann.
Das möchte ich gern korrigieren: da wurde nicht erklärt warum DNA-Tests generell nicht aussagekräftig sind. Bei der dort errechneten Wahrscheinlichkeit muss der Nachweis als nicht erbracht gelten. Das liegt aber nicht daran, dass die Tests unzuverlässig sind, sondern daran, dass dieser konkrete Test ergeben hat, dass die Beteiligung eines Listenhundes nicht sicher ist.