Da hatte ich ja vor kurzem mal gefragt, ab welchem Anteil "Listi" ist der Mix denn noch ein Listi?
Reicht es wenn die Großtante Mütterlicherseits der Uroma Nachbar von einem Listi war?
Das ist je nach Verordnung unterschiedlich und nicht in jeder Verordnung genau definiert. Ich kenne alles von "nur reinrassige Listenhunde sind Listenhunde" bis "wenn es so aussieht, als wäre mal ein Listenhund dran vorbeigelaufen, ist es ein Listenhund"
Die strengste mir bekannte Version, die auf genetischen Anteil abstellt, ist in einem Schweizer Kanton: 10% genetischer Anteil von Listenhundrasse wird als Listenhund definiert.