Aber wozu ist der Eintrag denn gut? Bzw. was passiert, wenn ich dort nicht mich selbst, sondern meine Firma eintrage? Denn so wie ich es verstanden habe, braucht man den Pass vor allem beim Überqueren von Landesgrenzen. Was passiert denn, wenn da ein anderer Besitzer steht? Es müsste ja auch hier im Forum Leute geben, die mit einem fremden Hund im Ausland waren. Gab es da keine Probleme?
Wenn beim Grenzübertritt der Eintrag im Ausweis nicht mit dem "mitreisenden" Menschen übereinstimmt, dann giltst du vor den Behörden nicht als Besitzer des Hundes (bitte beachten: Besitz und Eigentum sind zwei verschiedene Dinge). Dann ist der Ausweis für den Grenzübertritt von dir und Hund nicht gültig.
Vor einer Auslandsreise sollte man die Papiere definitiv in Ordnung bringen.
Wie es mit einem nicht privat gehaltenen Hund ist, weiß ich nicht. Möglicherweise gibt es da sowieso andere Regelng. Was den EU-Pass betrifft, wirst vermutlich trotzdem du als Besitzer drin stehen, auch wenn die GmbH der Eigentümer ist. Juristische Personen können meines Wissen keine Besitzer sein, also wenn eine juristische Person der Eigentümer ist, dann ist immer automatisch die dahinterstehende reale Person der Besitzer. Im Heimtierpass steht der Besitzer, nicht der Eigentümer.
Der blaue EU Pass ist kein Besitznachweis. Dafür benötigt man den Eintrag in der Ahnentafel oder einen Kaufvertrag.
Trotzdem ist es schlicht Schlamperei, wenn er nicht vernünftig ausgefüllt ist und hinterlässt bei TA und Co schlicht den Eindruck, dass man es schon mit den simplen Dingen nicht so genau nimmt.
Der blaue EU-Heimtierausweis ist ein Identifikationsdokument, das unter anderem auch den zum Hund gehörenden Besitzer (Besitzer ist nicht automatisch Eigentümer) ausweist.
(Stell es dir vor wie einen Personalausweis. Natürlich ist die Adresse im Personalausweis kein Eigentumsnachweis für irgendwas. Eine Adresse im Personalausweis ist nicht mal ein Besitznachweis. Aber es ist die Adresse, die behördlicherseits als "Meldeadresse" akzeptiert wird. Genauso ist der im Heimtierausweis stehende Besitzer der behördlicherseits akzeptierte Besitzer des Hundes - eben der, der mit dem Hund privat und ohne TRACES-Papiere verreisen darf. Nur für den dort eingetragenen Menschen gelten die Bestimmungen der EU-Verordnung für private Reisen mit Grenzübertritt.)