Solange kein Xylit drin ist, ist Spekulation zwar immer noch keine gesunde Nahrung aber auch nicht direkt gefährlich.
Beiträge von Selkie
-
-
Hier ists eben so für Hunde ab 40cm. Offiziell zumindest..
Aber doch nur in bebauten Gebieten?
Ist hier in NRW auf jeden Fall so. Ausserhalb der bebauten Gebiete dürfen die 40/20er Hund hier ohne Leine laufen. Also in Feld und Wald.
Meck-Pom hat eine generelle Leinenpflicht im Wald (genauso wie Brandenburg und Thüringen). Ich sehe auch die genannte Einschränkung auf große Hunde nicht, im Waldgesetz steht "angeleinte Hunde".
Wenn man das Glück hat, viel Wald in der Umgebung zu haben, hat man natürlich auch viele leinenpflichtige Gassistrecken.
-
Zunächst sollen die Flächen wohl nur etwa 3000-5000qm haben. Je nach Schnitt ist das echt nicht viel.
Nur? Aus meiner Sicht ist das eine echte Luxusgröße.
Hier sind die Hundewiesen (nicht eingezäunt) allesamt deutlich unter 1000qm. Die hiesige Hundewiese war bis vor kurzem mit ca 500qm die größte der Stadt. Die war groß genug, um dass an einem Ende die "große" Gruppe rumrüpeln konnte, und am anderen Ende die "kleine" Gruppe ziemlich ungestört unter sich bleiben konnte. Oder dass ich mit meiner früheren Hündin an einem Ende ein paar Spielchen machen konnte während die Hundewiesengruppe auf der anderen Seite zugange war. Jetzt wurde da viel an den Wegen gemacht und dabei sind irgendwie die Schilder verrutscht
nun ist die offizielle Hundewiese nur noch ca 40x60m groß.Und auch hier ist das die einzige legale Freilaufmöglichkeit. Die ich gern nutze, wenn ich allein dort bin.
Was für mich übrigens ein Argument gegen Zäune ist: Wenn die Wiese eingezäunt wäre, dann hätte ich deutlich weniger
FluchtAusweichmöglichkeit, wenn jemand anders mit Hund kommt. Jetzt leine ich einfach an und gehe in die entgegengesetzte Richtung weg.Spezielle Etikette gibt es hier nicht. Wer nicht mit der Hundewiesensituation klarkommt, bleibt halt fern. Wer nicht fern bleibt, muss sich mit der Situation arrangieren. Das scheint hier erstaunlich gut zu funktionieren, auch wenn ich aus der Ferne den Eindruck habe, dass es in den Stoßzeiten für die Hunde oft stressiger ist als deren Menschen wahrnehmen.
-
Gibt doch diese Pawz: https://shop.fressnapf.ch/de/pfotenschut…5107-25107.html
Wieso nicht? Noppen, das gibt mehr Grip und man spart sich im dunklen das Lämpli. Ein Umstand, der bei den Pawz fehlt, vll. mal eine Anregung wert, also ob man die nicht auch mit Noppen und Leuchteffekt, aber ohne Geschmacksnote ...

Pawz hatte ich schon.
Sind den Krallen meiner Hunde nicht gewachsen.
Beim Kondom wurde ja Socke darüber empfohlen. Bei den Pawz empfehle ich eine andere Reihenfolge: Socke innen, Pawz außen. Schützt gut vor Krallendurchbohrung.

-
Ist lange her, dass ich sowas gebraucht habe.
Ich erinnere mich, dass Dosen von Hermanns, Terra Canis und VetConcept gut gingen. Jeweils Sorten mit maximal 5% Fett, Bei VetConcept heißt es direkt "LowFat" bei den anderen weiß ich nicht mehr genau, welche Sorten es waren.
-
Alles anzeigen
Nein.
Die Hundesteuer- und Hundemarken-Regeln gelten immer nur für Hunde, die in der betreffenden Gemeinde gehalten werden. Nicht für Besucher.
Leinenpflichten, Maulkorbpflichten usw. dagegen gelten für jeden, der an diesem Ort unterwegs ist.
Es ging um die Hundemarke. Die Hundemarke ist eine Steuermarke. Landeshundeverordnungen sagen überhaupt nichts über Steuermarken. Steuer ist Gemeindesache.
Und du wohnst wo? In NRW, weil du dich angeblich so gut auskennst?

Hundesteuer ist Gemeindesache. In ganz Deutschland. Nicht nur in NRW, aber auch da steht im Landeshundegesetz nichts von Steuermarken.
-
Es ist lange her, dass ich Leder gekauft habe, aber ich war immer zufrieden: Jagdhundebedarf Falkenberg
-
Wenn ich jetzt mit meinem Hund woanders unterwegs bin, gelten dann eigentlich die dortigen Regeln (Hundemarke)?
Natürlich!
Nein.
Die Hundesteuer- und Hundemarken-Regeln gelten immer nur für Hunde, die in der betreffenden Gemeinde gehalten werden. Nicht für Besucher.
Leinenpflichten, Maulkorbpflichten usw. dagegen gelten für jeden, der an diesem Ort unterwegs ist.
Und was interessiert den deutschen Staat ob ich meine Hundesteuer in der CH zahle
?Und woher soll der deutsche Staat wissen, daß die Hunde aus der Schweiz sind, wenn du es nicht nachweisen kannst?
Am besten liest man sich die jeweiligen Landeshundeverordnungen der einzelnen Bundesländer durch, bevor man dorthin fährt. Da müßte alles drinstehen.
Es ging um die Hundemarke. Die Hundemarke ist eine Steuermarke. Landeshundeverordnungen sagen überhaupt nichts über Steuermarken. Steuer ist Gemeindesache.
-
Die Frage war doch aber, wo und wann das so passiert ist. Du hast ja gesagt, das sei schon so geschehen. Dass es eingeschleppte Tollwutfälle gab, ist bekannt. Von Tötungen mehrerer Hunde und Katzen im Umfeld wäre aber doch berichtet worden?
http://www.animal-health-online.de/klein/2008/12/…s-lorrach/3738/
Ob und wie viele Hunde sie gefunden haben habe ich jetzt nicht weiter recherchiert. Das Tier welches zu dem Hund Kontakt hatte, wird aber eingeschläfert bzw. höchstens noch getestet. Wobei ich beim letzeren gar nicht sicher bin, ob sie das Risiko eingehen würden.
In Lörrach wurde laut offiziellem Fallbericht keinKontakttier eingeschläfert:
Es wurden 7 Kontakttiere ermittelt, die mit dem Hund in den 14 Tagen vor Symptombeginn Kontakt hatten, darunter 4 Katzen und 3 Hunde. Tiere mit nicht ausreichendem Impfschutz wurden unter Quarantäne gestellt, bei aus reichendem Impfschutz erfolgte eine behördliche Überwachung.
edit:
In §9 der Tollwut-VO steht viel "kann". Es liegt also im Ermessen des Amts-Vet. In Lörrach hat der offensichtlich für Quarantäne entschieden.
-
Das stimmt doch nicht. Wiederholungsimpfungen gelten ab dem Tag der Impfung. Wenn es sich also hier nicht um einen Welpen handelt, der noch in der Erstimpferei steckt, steht der Einreise in die Schweiz und nach Italien gar nichts im Weg.
Aber nur dann, wenn die vorige Impfung noch gültig war, nicht wenn deren "Gültig bis"-Datum um ein halbes Jahr überschritten wurde.