Alles anzeigenNein.
Die Hundesteuer- und Hundemarken-Regeln gelten immer nur für Hunde, die in der betreffenden Gemeinde gehalten werden. Nicht für Besucher.
Leinenpflichten, Maulkorbpflichten usw. dagegen gelten für jeden, der an diesem Ort unterwegs ist.
Es ging um die Hundemarke. Die Hundemarke ist eine Steuermarke. Landeshundeverordnungen sagen überhaupt nichts über Steuermarken. Steuer ist Gemeindesache.
Und du wohnst wo? In NRW, weil du dich angeblich so gut auskennst?
Hundesteuer ist Gemeindesache. In ganz Deutschland. Nicht nur in NRW, aber auch da steht im Landeshundegesetz nichts von Steuermarken.