Ich meine die Regulierung des Schadens, bzw. die Definition des Schadensfalls.
Ich nehme mal ein anderes Versicherungsbeispiel: Kfz-Haftpflicht. Wenn ich einen Unfall verursache, bei dem ein Mensch zu Schaden kommt, der daraufhin über viele Jahre (oder gar immer) Behandlung braucht, dann zahlt meine Haftpflicht das. Immer. Auch wenn ich gar kein Kunde mehr dort bin, der eingetretene Schaden war versichert und wird reguliert. Natürlich kann die Versicherung kündigen, aber sie muss dann trotzdem alle Schadensfälle, die bis zur Kündigung eingetreten sind, fertig regulieren.
Ich war bisher der Ansicht, dass der Schadensfall für die KV mit der Diagnose eintritt und mit Abschluss der Behandlung endet. Bei chronischer Krankheit wäre dieser Abschluss der Behandlung nach meinem Verständnis erst bei Tod des Hundes. In dem Fall wäre es ziemlich unklug von der Versicherung, den betreffenden Vertrag zu kündigen und damit auf die Einnahmen zu verzichten. Aber Ernalie hat ja erklärt, dass die den Schadensfall anders definieren.
Das finde ich widerum ziemlich unschön, denn bei Abschluss einer neuen Versicherung definieren sie den Schadensfall wieder so wie ich und schließen alle bereits eingetretenen Schäden aus.
Ist aber rein theoretische Überlegung, ich habe keine KV für den Hund.