Hier ist es auch so, dass der Hund die Steuermarke "außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes sichtbar tragen" muss. Trägt der Hund (nicht der Mensch) die Marke nicht, kann das mit Bußgeld belegt werden. Also geht die Variante mit dem Schlüsselbund leider nicht.
Und was das Tassoregister angeht, denke ich immer: Wenn ich früher als Nicht-Hundebesitzerin einen Hund aufgelesen hätte, wäre mein erster Blick immer gewesen, ob er eine Marke trägt. Nie im Leben wäre ich darauf gekommen, dass Hunde gechippt oder gar irgendwo registriert sind. Deswegen finde ich diese Marke schon nicht verkehrt.
Bislang hatte ich es so, dass die Tasso-Marke "nur" am Geschirr ist, weil die Steuermarke hier wichtiger ist. Deswegen war die am Halsband.
@SabethFaber Hast du die Marken dann auch mit dem Karabiner am Halsband eingehängt, wie sehen denn diese Karabiner aus?