Vielleicht findest du ja auf der BMEL und/oder europa.de Seite etwas.
Ich frage ja diejenigen nach einer gesetzlichen Grundlage, die sagen, dass zur Identitätsfeststellung ein unmittelbares Chip-Auslesen gehört und es eben nicht reicht (wie bei Menschen) die Identität bereits früher in den Unterlagen dokumentiert zu haben. Dass MEIN TA MEINEN Hund auch ohne Auslesen sicher identifizieren kann, daran habe ich keinen Zweifel, wenn er dafür aber den Chip auslesen will, dann würde ich das auch Bezahlen, klar.
Hier wird aber behauptet, dass der TA rechtswidrig handelt, wenn er nicht direkt vor der Impfung erneut den Chip ausliest und dafür hätte ich eben gerne eine gesetzliche Grundlage.