Beiträge von *Sascha*

    Gandorf
    Ich wollte nicht so verstanden werden, dass Freilauf generell verboten werden sollte. Freilauf z.B. nur mit entsprechendem Nachweis, der dann halt auch entzogen werden könnte.

    Mir geht es einfach darum, dass zwischen Tut-Nix-Haltern und den Haltern von gefährlichen Hunden mehr reguliert und kontrolliert wird, sodass wir nicht so viele Hund-Halter-Gespanne herumlaufen haben, die sich beständig in der Grauzone aufhalten, weil ja bisher noch nie etwas ernsthaftes passiert ist und man sich mit seinem Hund daher ungeniert daneben benehmen kann.

    Wie viele Beiträge im Nervthread gibt es, wo die Ordnungsbehörde nicht reagiert oder nicht eingeschaltet werden kann, weil der Hund ja nur belästigt, aber noch kein Biss nachgewiesen werden konnte, ergo Hund nicht-gefährlich = keine Auflagen = Hund belästigt weiter, weil ist ja ein Tut-Nix.

    Jeder gefährliche Hund muss einen Sachkundenachweis der Schwierigkeitsstufe gleich der Stufe 1 des BHV bestehen können, damit er gehalten werden darf. Wenn der eigene Hund nicht einmal diese "Pillepalle" besteht, dann sollte man sich echt mal Gedanken machen. Meine Meinung.

    Ansonsten muss ich ja nicht jede Situation im Alltag genau so haben, es geht ja darum zu zeigen, dass ich meinen Hund auch im Freilauf oder in stressigeren Situationen unfallfrei und sicher führen kann. Kann ich das nicht, dann habe ich halt Defizite. Das heißt ja nicht, dass ich meinen Hund nicht halten darf (Siehe BHV Stufe 1 Sachkunde). Aber evtl. sollte ich z.B. überlegen, ob mein Hund tatsächlich schon weit genug ist, dass ich ihn z.B. ohne Sicherung in den Freilauf schicken kann.

    Ich würde mir ja wünschen, dass der Freilauf von Hunden besser kontrolliert und reguliert würde, damit es eben nicht mehr so viele Hunde gibt, die unkontrolliert in den Freilauf gelassen werden. Dass es nicht reicht, nur die Hunde als gefährlich einzustufen, die dann tatsächlich "erwischt" werden, zeigen etliche jeden Tag gehetzte Wild- und Weidetiere und belästigte Passanten.
    Einerseits ist der nicht-Hörende Tut-Nix auf Wiesen und in Wäldern ein Kavaliersdelikt, auf der anderen Seite sind diese Hunde dann so gefährlich, dass sie nur noch mit 2m Leine und Maulkorb geführt werden dürfen.
    Ja, für mich fehlt das Bewusstsein dafür, dass ein Hund eben ein Hund ist, der IMMER mit entsprechender Umsicht zu führen ist. Man sollte aufhören Hunde in gefährlich und ungefährlich zu unterteilen, sondern endlich jeden einzelnen Hund Ernst nehmen und von JEDEM Halter einen entsprechend umsichtigen Umgang einfordern und fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Verhalten des Halters sanktionieren.
    Die Einstufung "gefährlich" sollte den Hunden vorbehalten bleiben, die wirklich gefährliches Beißverhalten gegenüber Menschen zeigen. Allen anderen gefährlichen Hund-Halter-Gespannen sollten einfach nur entsprechende Auflagen gemacht werden, die durch Weiterbildung auch wieder abgebaut werden können. Und natürlich sollte die Nichtbefolgung der Auflagen zunächst mit Bußgeld und dann mit Einziehung sanktioniert werden. Ich halte es aber für sinnvoll die Auflagen an den Halter und nicht an den Hund zu koppeln, solange der Hund normales arttypisches, aber nicht übersteigertes oder fehlgeleitetes gefährliches Verhalten zeigt.

    *Sascha*

    ?? Du hast doch den Rehriss mit einem Wildunfall verglichen, ich seh da außer dem toten Reh gar keine Parallelen.

    Die Parallelen sehe ich da, wo ich das evtl. fahrlässige oder sogar grob fahrlässige Verhalten des Fahrzeugführers mit dem des Hundeführers vergleiche. Ebenso sein Verhalten nach dem Vorfall, also z.B. das Tier verendend zurückzulassen und sich zu entfernen.
    Der Vergleich Hund und Auto hinkt natürlich, denn im Falles des Hundes haben wir hier ein Lebewesen, dessen Tiergefahr (also unberechenbares tiertypisches Verhalten) sich verwirklicht hat, auf der anderen Seite eine Maschine, die höchstens technische Defekte aufgewiesen haben könnte.
    Unter dem Strich sind aber sowohl der Hund als auch das Auto vom Hunde- bzw. Fahrzeugführer mit ausreichenden Sachkenntnis zu führen. Z.B. können zu schnelles Fahren im Waldgebiet oder Alkoholeinfluss zu einem fahrlässig oder sogar grob fahrlässig herbeigeführten Wildunfall führen, ebenso wie das Ableinen eines nicht sicher abrufbaren Hundes zu entsprechendem Vorfall im Garten führen kann. Und in beiden Fällen hat man gefälligst zu warten und sich zu kümmern, egal ob der Hund dann eingestuft wird oder man wegen des Glases Wein zu viel seinen Führerschein verliert. Hier geht es um vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln und darum sich der Konsequenzen zu stellen.

    Was ein seltsamer Vergleich.

    Das Reh wird dem Hund doch nicht aus Versehen ins Maul gelaufen sein.

    Und wenn einer mit dem Auto hinter einem Reh herführe und es dann rammt, dann wird dem wohl auch der Führerschein entzogen.

    Was ist denn das für ein Vergleich. Ein Hund ist kein Mensch. Vergleiche Mensch mit Mensch. Der Hundehalter wird wohl kaum seinen Hund mit Absicht auf ein Reh gehetzt haben. Die Gefährlichkeit des Hundes ist gesondert zu betrachten. In erster Linie geht es doch um das Fehlverhalten des Menschen, egal ob der ein Auto fährt oder einen Hund führt.

    Ja genau, das sind halt alles Dinge, die jetzt ermittelt werden müssen. Ich finde Beschlagnahme (auch vorsorglich) ist halt schon ein heftiges Mittel. Bei schweren Beißvorfällen unumgänglich, aber in diesem Fall ist weder bekannt, ob Hundeausführer und Hundehalter eine Person sind, noch ob es evtl. weitere Personen im Haushalt gibt, die die Obhut über den Hund übernehmen können, sodass z.B. der Hundehalter den Hund nicht mehr ausführen kann.
    In der Regel werden bei Vorfällen massiverer Art zunächst mal Maulkorb- und Leinenpflicht verhängt und dann die Gefährlichkeit geprüft. Für mich klingt das Statement des Mitarbeiters doch etwas voreilig und ich denke nicht, dass das direkt so umgesetzt wird oder umsetzbar ist.

    Ich finde es generell falsch, dass Hunde als gefährlich eingestuft werden, die nicht explizit wirklich gefährlich für Menschen sind (Nicht nur Abschnappen). Für alles darunter sollte es entsprechende Abstufungen, Strafen und Auflagen geben. So wie die Gesetze aktuell sind, sind auch wildernde Hunde mit 2m Leine, Maulkorb, erhöhter Hundesteuer und Auflagen zur Haltung zu versehen, Punkt. Ja, sehe ich genauso.

    Der Wildunfall passt hier mMn eben sehr wohl. Ob ich das Reh mit dem Auto tödlich verletze oder mein Hund das tut, das ist dem Reh wohl ziemlich egal. Es wäre halt zu klären, inwieweit hier ein fahrlässiges Verhalten vorlag und ob von dem Hund grundsätzlich eine Gefahr ausgeht und inwieweit dieser Gefahr angemessen begegnet werden kann. Klar kann ich auch jeden Hund einziehen und alle Gefahr ist an dieser Stelle gebannt. Das ist aber im Regelfall nicht angemessen, angemessen ist immer nur das mildeste mögliche Mittel.

    Ich verstehe auch nicht, warum hier direkt davon ausgegangen wird, dass der Hund ständig frei läuft und wildert und es weiß auch niemand, ob die Person, die mit dem Hund ging, überhaupt der Hundehalter war. Genaugenommen wissen wir überhaupt nicht, ob der Hundehalter so ein dämlich verantwortungsloser Hundehalter ist oder ob das ein erstmaliger Vorfall war und der Mensch einfach nicht mehr richtig nachdenken konnte und deswegen davonlief. Ja, darf nicht passieren, passiert aber eben immer wieder. Da braucht man nur einmal in das Presseportal schauen, das bekommt man eher das Gefühl, dass Weglaufen nach Hundebiss eher die Regel ist. Warum das so ist, ka, ich bin kein Psychologe.

    Vom BVZ gibt es z.B. auch ein Beispielvideo zum praktischen Teil des Hundeführerscheins.

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    Vom BHV-Führerschein sind auch Videos bei youtube zu finden. BHV Stufe 1 ist übrigens ausreichen für den Sachkundenachweis in Niedersachsen und in der Regel auch für die Sachkunde zur Haltung gefährlicher Hunde.
    Einmal eine Übersicht
    BHV-Hundefuehrerschein_Uebersichtstabelle_alle_Aufgaben_2018-08.pdf (hundeschulen.de)

    Das Reh unversorgt zu lassen, kann als Tierquälerei ausgelegt werden (wie Unfallflucht beim VU mit Wild auch), das dürfte da auch noch eine rechtliche Rolle spielen.

    Und Tierquälerei ist tatsächlich der einzige Verstoß, den man bei einem Wildunfall mit Fahrerflucht (die es beim Wildtier halt nicht gibt) zu ahnden. Ob man die Tierquälerei verfolgen kann, wenn das Tier von anderen Personen direkt versorgt wurde?

    Wie gesagt, weglaufen geht gar nicht. Dass der Hund das Reh reißt und nicht abrufbar war natürlich auch absolut nicht. Die Frage ist ja nicht, ob hier ein zu ahndendes Vergehen vorliegt oder ob es Auflagen für die weitere Hundehaltung geben sollte. Es geht ja allein um die Frage der Angemessenheit und dabei sollte im Fokus stehen, dass zukünftig solche Vorfälle vermieden werden können.