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Vielleicht lassen sich hierzu neutrale Informationen finden. Soweit ich weiß müssen solche Vorfälle und auch erschossenen Hunde der unteren Jagdbehörde gemeldet werden.
Eine Statistik wäre tatsächlich schön. Allerdings, traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast 
Aber Statistiken über erschossene Hunde gibt es sicher, Dunkelziffer allerdings unbekannt. Ebenso gibt es Statistiken über verletzt aufgefundenes Wild, aber auch hier wird nicht jeder Fall erfasst (Hasen, Federvieh ...) und auch kann selten die genaue Ursache festgestellt werden (Nach der Hetze verunglücktes Wild).
Die Frage war aber auch nicht, wieviel Wild der Hund tatsächlich reißt, sondern ob dies Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht hat. Naturschutz sollte nicht mit Tierschutz verwechselt werden! Tierschutz bedeutet das Leben und die Unversertheit des einzelnen Tieres zu schützen. Naturschutz beinhaltet den Schutz und Erhalt des Lebensraumes und der darin enthaltenen Flora und Fauna. Jeder Jäger wird mir darin zustimmen, dass zum Naturschutz auch die Dezimierung, also der aktiv herbeigeführte Tod des Einzeltiers gehört. Naturschutz und Tierschutz sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe!
Und um dann zurück zu unserer Fragestellung zu kommen, welchen Stellenwert hat die Abschusserlaubnis für Hunde im Naturschutz?
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Ist es bei Euch wirklich so schlimm?
Keine Ahnung. Vor Jahren wurde hier in der Gemeinde wohl ein Hund erschossen, über die näheren Umstände weiß ich jedoch nichts, denn ich bin erst vor 2 Jahren hierher gezogen. Über Katzen wird gesagt, dass sie rigoros abgeschossen werden und rund um das Dorf Fallen aufgestellt sind. Das weiß ich aus verschiedensten Quellen. Die Jäger hier sind Anwohner und meist alteingesessen. Das Verhältnis zwischen Jägern, Landwirten und Dorfbewohnern ist gut. Die meisten Jäger und auch Landwirte sind Hundefreunde, auch wenn dies hier im Forum bestritten werden würde, aber auf ihre Art lieben sie ihre Hunde. Und genau da liegt der Hase begraben, die Einstellung zum Hund zum Tier ist eine ganz andere, als wie die meisten sie hier im Forum haben.
Ich weiß nicht, ob sie schießen würden. Zutrauen würde ich es (fast) allen.
Aber warum schockiert dich das Einbuddeln? Ein Jäger ist dazu verpflichtet den toten Körper zu entsorgen
Einbuddeln oder Tierkörperbeseitigung, so sieht es aus. Eine Verpflichtung den Eigentümer ausfindig zu machen gibt es meines Wissens nicht.
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Wenn bei Euch Hunde erschossen und einfach verbuddelt werden, würde auch das beste Gesetz nichts mehr ausrichten. Was meinen denn die anderen Jäger zu solchen Vorfällen?
Ich hab doch gar nicht geschrieben, dass bei uns Hunde regelmäßig erschossen werden
Es spielt auch gar keine Rolle, ob dies der Fall ist. Wenn nicht bzw. kaum von diesem Passus Gebrauch gemacht wird, dann erübrigt sich sowieso jede Diskussion, da der Passus dann keine praktische Bedeutung hat und somit ohnehin ersatzlos gestrichen werden kann. Hat er eine Bedeutung in der Praxis, so ist davon auszugehen, dass öfter von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, dann allerdings lohnt eine Diskussion über die tatsächliche Notwendigkeit.
Doch die Änderung des Gesetzes würde auch in diesem Fall Sinn machen, denn der Jäger würde immer eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn er einen Hund erschießt. Wie ich schon schrieb, augenblicklich bewegt sich der Jäger, wenn einen abgeschossenen Hund vergräbt, im rechtlichen Rahmen. Selbst wenn du ihn dabei "erwischen" würdest, es wäre rechtlich alles in Ordnung. Rein theoretisch kann ein Jäger jeden Hund in seinem Revier abschießen und danach verschwinden lassen. Nur in der Sekunde in der er den nicht wildernden Hund erschießen würde, wäre er tatsächlich zu überführen.
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Mit Sicherheit kein Reh, aber selbst mein eigener Kater hat damals mal ein Kaninchen mitgebracht, was mir sehr leid tat.
Trotzdem lief er weiter draussen rum.
Wo er teilweise am Tage war, dass weiss ich nicht.
Er wird mit Sicherheit seine Wege gehabt haben.
Er hatte Glück!!!
Mein Kater hatte leider letztes Jahr nicht so viel Glück 
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Von den Werten der Hunde mal abgesehen, ist ein Reh genauso viel Wert.
Ich hab ja nicht geschrieben, dass das Leben eines Rehs nichts wert ist. Aber mir ist das Leben meines Hundes mehr wert. Und ich behaupte, (fast)jedem Hundehalter ist das Leben seines Hundes mehr Wert als das Leben irgendeines Rehs! So ist es nun mal, wir werten das Leben, das zu bestreiten geht an der Realität einfach vorbei. Oder würdest du dein Auto gegen einen Baum setzen damit du ein Reh nicht überfährst? Auch Du stellst dein Leben über das Leben anderer!
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Aber was soll ein Jäger machen wenn alles Reden nichts hilft und der Hund wirklich beim Wildern erwischt wird??
Das gleiche, was der Landwirt tut, das gleiche was ich tue, das gleiche was eine Mutter tut, wenn ihre Kinder angegriffen wurden ...
Er geht zum Ordnungsamt!
Wusstet ihr eigentlich, dass wildernde Hunde ebenso unter die Gefahrhundeverordnung fallen wie "aggressive"? Ja, auch einem wildernden Hund kann Leinen- und Maulkorbzwang verordnet werden!
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Der Ausfall des Wildtieres geht zulasten des Jägers, dem Hundehalter passiert da meistens leider nichts.
Das stimmt nicht! Der Hundehalter muss Schadensersatz leisten und unter Umständen kann man ihn sogar der Wilderei bezichtigen.
Aber schön, dass du auch zugibst, dass auch der wirtschaftliche Verlust eine Rolle spielt. Der rechtfertigt jedoch in keinster Weise den Abschuss eines Hundes, dann müsste jeder, der sein Eigentum gefährdet sieht, das Recht dazu haben, dem ist zum Glück nicht so!
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Aber zu wildernden Rettung- oder Polizeihunden. Wenn diese nicht gekennzeichnet sind gilt für die das gleiche wie für jeden anderen Hund auch.
Und unter Kennzeichnung bzw. Einsatz kann ich mir fast nicht vorstellen das ein Hund in so einer Sitaution Wildern geht.
Das ist klar! Wie sollte der Jäger auch einen nicht gekennzeichneten Hund erkennen?
Aber auch deine zweite Feststellung beantwortet nicht meine Frage, warum sie explizit ausgeschlossen sind! Nicht wildernde Hunde dürfen eh nicht erschossen werden. Die Gefahr für das Wild, die von wildernden Polizeihunden ausgeht sollte ebenso hoch, wenn nicht sogar höher sein ...
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Im Wald leine ich an und gut.
Wenn es denn nur den Wald beträfe ...
Tatsache ist, außerhalb geschlossener Ortschaften, ab einem Radius von 200-500m (je nach Bundesland) ist der Abschuss eines wildernden Hundes durch den Jagdpächter erlaubt.