ZitatUnd die richtige Antwort war B.
Demnach wäre es also falsch rumzuschreien, aber was wäre denn das richtige?
weggehen ... also jeder Hundehalter in eine andere Richtung
einen Eimer Wasser über den Kontrahenten ausschütten (Hat man nur leider selten zur Hand) ...
Mit den Händen reinfassen auf gar keinen Fall!!
Das gilt auch in der Rechtssprechung als fahrlässig und wäre somit auch ein Beispiel dafür, dass die Tiergefahr vollständig hinter dem Mitverschulden des Geschädigte (also falls ein Biss erfolgt) zurücktritt.
Lilylike
Von beiden Hunden geht natürlich eine Tiergefahr aus, die dann gegeneinander abgewägt wird. Aber wenn z.B. ein erwachsener Schäferhund einen Welpen beißt, dann fällt die Tiergefahr des Schäferhundes deutlich mehr ins Gewicht.
Natürlich kann man grundsätzlich schon davon ausgehen, dass dem Halter des freilaufenden Hundes ein nicht geringes Mitverschulden zuzurechnen ist. Allerdings ist die Tiergefahr, die von einem Hund ausgeht, der generell leicht beißt, auch wieder um einiges höher anzusiedeln, auch wenn er an der Leine ist.
Es ist eben Haftungstechnisch immer eine Fallentscheidung und dazu lässt sich pauschal keine Aussage treffen.
Aber, wie gesagt, die Haftung ist halt auch nur die eine Seite der Medaille ...