Wir kennen ja nur die Schilderung des Anglers. Dass der behauptet ohne Vorwarnung angegriffen worden zu sein ist sicherlich erstmal mit einem Fragezeichen zu versehen. Denn dazu fehlt erstens die Schilderung der Gegenseite oder Zeugen, die das entsprechend auch erkennen hätten können. Und zweitens, wie viele Menschen erkennen schon immer zu 100%, ob ein Hund droht oder nicht. Das spielt für mich aber bei der Bewertung des Vorfalls gar keine Rolle, denn egal ob der Hund vorher gewarnt hat oder nicht. Wo war die Kontrolle der Besitzerin, die nicht entsprechend auf ihren freilaufenden Hund einwirken konnte? Hier wäre bzgl. einer Fahrlässigkeit der Halterin zu klären, ob sich der Hund bekannterweise außerhalb ihres Einwirkungsbereichs befand und ob er bereits zuvor durch ein aggressives Verhalten aufgefallen war. Die Halterin also entsprechende Sicherungen hätte vornehmen müssen.
Zum Auslöser: Laut der Schilderung des Anglers löste sein plötzliches Auftauchen aus der Böschung den Angriff des Hundes aus. Das ist ja durchaus plausibel. Der Hund sieht sich mit einer plötzlichen Bedrohungssituation auseinandergesetzt und greift an. Ob die Situation sich anders zugetragen hat, der Angler evtl. die Frau oder den Hund aktiv bedroht haben könnte, das ist reinste Spekulation und da es dafür erstmal gar keinen Anhaltspunkt gibt, empfinde ich eine solche Überlegung bzw. Diskussion auch als reichlich unangemessen.
Zum Angriff: Laut Schilderung des Anglers bringt der Hund ihn zunächst durch einen Biss in den Oberschenkel zu Fall, woraufhin beide die Böschung herunterfallen. Dann fasst der Hund noch 2x zu, einmal in den Unterschenkel, einmal in den Unterarm. Alle drei Bisse wurden medizinisch bestätigt, d.h. der Hund hat nicht einmal aus Reflex zugebissen, sondern eben noch 2x nachgefasst. Alleine diese Tatsache macht den Vorfall zu einem schweren.
Zur Schwere der Verletzungen: Nein, es ist nicht notwendig "zerfetzt" oder operiert zu werden, damit Bisswunden unter die Kategorie "schwer" fallen. Es reicht völlig, wenn sich die Zähne mal ordentlich versenkt haben und mehr als oberflächliche Risse oder blaue Flecken entstanden sind. Bzw. reicht den Behörden in der Regel auch schon zweiteres. Aber wie gesagt, alleine dass der Hund nachgefasst hat, reicht auch für mich, um diesen Vorfall entsprechend als schwer zu behandeln.
Unter dem Strich wäre ausgerechnet dieser Vorfall und auch der Zeitungsartikel mMn auf keinen Fall beispielhaft zu nennen, um zu beklagen, dass Vorfälle mit Hunden aufgebauscht werden. Nö, dieser Vorfall ist für mich ein typisches Beispiel von, sowas DARF nicht passieren. Und wenn einem sowas passiert, dann muss man umgehend als Halter daraus Konsequenzen für die weitere Führung und Haltung seines Hundes ziehen.