Beiträge von *Sascha*

    Ich gehe einfach mal davon aus, dass Leute ihre Hunde erziehen

    Ich WEIß aber nicht, ob der Hund, an dem ich vorbeijoggen will, entsprechend erzogen ist.

    Wobei das dann echt traurig ist, wenn man schon bei jedem Hund, an dem man vorbeiläuft oder -fährt damit rechnet, angesprungen oder belästigt zu werden. Gut, ich erlebe das tatsächlich auch häufiger, dass die Leute sich manchmal sogar recht überschwänglich bedanken, dass ich meinen Hund in einer Begegnungssituation herannehme oder auch nur abliegen lasse (Anleinen tue ich dabei selten). Häufig noch mit dem Kommentar: "Der ist aber gut erzogen." Manchmal frage ich dann tatsächlich auch mal nach, ob das denn nicht alle Hundehalter so machen, was dann leider regelmäßig verneint wird. Das macht mich traurig und ich verstehe es auch nicht, warum man sich als Hundehalter so rücksichtslos verhalten muss. Nur weil man denkt, dass der eigene Hund ja lieb ist und nichts tut, kann ich den doch nicht einfach auf fremde Menschen zulaufen lassen. Und nein, damit meine ich nicht ignorant mit Abstand vorbeilaufende Hunde, die sicher unter der Kontrolle ihres Halters stehen. Das Problem ist nur, solange eben 9/10 dieser ignorant vorbeilaufenden Hunde dann eben doch nicht ignorant sind und/oder nicht ausreichend gehorchen, solange wird halt auch der wirklich ignorante und gut erzogene Hund als Problem wahrgenommen.

    Thema Überholvorgang oder Begegnungssituation: Ich erwarte, dass man sich bemerkbar macht, die Geschwindigkeit anpasst (Nein, nicht Schrittgeschwindigkeit, sondern halt 15 statt 35 km/h mit dem Fahrrad) und mit ausreichendem Abstand passiert. Je mehr Abstand, desto höher kann natürlich auch die Geschwindigkeit sein.
    Vom Hundehalter erwarte ich, dass er seinen Hund der Wegstrecke angemessen, schnell sichern kann. Auf stark frequentierten Wegen, die z.B. noch gemeinsam mit Radfahrern genutzt werden, muss das entsprechend schneller gehen als auf irgendwelchen einsamen Waldwegen oder reinen Fußwegen.

    Du hast genau zu dieser Aussage mehrere unterschiedliche Urteile von unterschiedlichen Usern verlinkt bekommen.

    Gandorf hat 2x das Urteil zu den Dackeln verlinkt. Du dann ebenfalls noch einmal. Ich habe mir die Urteilsbegründung zu selbigem Urteil (Aktenzeichen: 5 U 27/03) durchgelesen und die gibt eben genau das wider, was ich dazu geschrieben habe.

    Terri-Lis-07
    Ich wollte meinen Einwurf auch keinesfalls als Vorwurf oder Anspruch an alle Hunde verstanden wissen. Ich kann halt einfach nie davon ausgehen, dass sich alle Menschen oder Tiere erwartungsgemäß verhalten, deswegen kommt mein Hund z.B. in engeren Begegnungen mit anderen Hunden grundsätzlich an die Leine, denn während er bei Begegnungen mit Menschen allen mir bekannten oder vorstellbaren Merkwürdigkeiten gelassen entgegensieht, gilt das eben nicht für Artgenossen. Andere Hunde haben in anderen Situationen ihre Schwächen. Wichtig ist, dass man als Hundehalter das weiß und einschätzen kann, insbesondere eben dann, wenn man seinen Hund in den Freilauf lässt.

    Timur würde es einfach "kopfschüttelnd" ignorieren. Menschen machen merkwürdige Sachen, das ist er gewohnt.

    Aber genau darum geht es ja, man muss die Trigger seiner Hunde kennen und sie entsprechend führen bzw. rechtzeitig abrufen und sichern. Wenn man sich darauf verlässt, dass die Mitmenschen schon immer das unserer Meinung nach korrekte Verhalten zeigen werden, dann wird man eben immer wieder Überraschungen erleben, die im Zweifel dann dumm ausgehen können und die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

    Das Urteil würde ich gerne lesen.

    Bin zwar noch nicht zum gesamten Nachlesen gekommen, aber darauf antworte ich direkt - ein Urteil von 2017, bei genauerer Suche finden sich bestimmt noch etliche, auch jüngere Urteile:

    Gericht urteilt: Jogger trägt Mitschuld an Unfall mit Hund (morgenpost.de)

    Das ist ein Artikel über dem Fall von 1999 über den wir seit einigen Seiten sprechen. Ein Jogger ist über einen frei laufenden Dackel gestürzt, der den Weg kreuzte. Das Gericht bejahte daraufhin ein Mitverschulden des Joggers, da dieser die Hunde bereits aus der Entfernung gesehen hatte und trotzdem ohne Verlangsamung seines Tempos oder einen Bogen zu machen, an ihnen vorbeilief. Zudem lief er beim Vorfall so dicht hinter seinem Vordermann, dass seine Sicht auf den Weg und die Dackel erheblich beeinträchtigt war. Daher sprach ihm das Gericht ein Mitverschulden von 30% zu. Der Dackelhalter haftete also nur zu 70% für die Schäden des Joggers. Die Dackel sind hier lediglich quer über den Weg gelaufen und hatten keinesfalls den Jogger aktiv belästigt oder angesprungen.

    Und selbst bei diesem Urteil wurde die Haftung des Hundehalters lediglich um 30% Mitschuld des Geschädigten reduziert.

    Wenn der sich bedroht fühlt (was hier im Thread als quasi selbstverständlich postuliert wurde, wenn man sich neben dem/zum Hund runterbeugt)

    Nö, meine Aussage war, dass es für den Hund eine bedrohliche Geste ist, wenn man sich ÜBER ihn beugt und diese Geste dann zu einer Reaktion des Hundes führen kann. Und dabei spielt es bei der Bewertung eben erstmal keine Rolle, dass die meisten Hunde bereits die Erfahrung gemacht haben, dass Menschen halt häufig zu blöd sind, das zu wissen und deswegen darauf nicht mehr reagieren.

    Sich in 1-2m Abstand neben einem Hund die eigenen Schuhe zu richten, ist dagegen eine gänzlich andere Situation.

    Fälle von “Jogger Mitschuld”

    Jogger stolpert über unangeleinten Dackel

    https://jurios.de/2021/07/06/jog…n-verletzungen/

    Unangeleinter Hund springt Jogger an

    https://www.morgenpost.de/vermischtes/ar…es-Joggers.html

    Danke, die Gefährdungshaftung wurde um 30% gekürzt, weil der Jogger die Hunde schon aus weiter Entfernung gesehen hat und es ihm zumutbar gewesen wäre, einen Bogen zu laufen. Das Urteil ist 20 Jahre alt.


    urteile_vorschau - Sportgericht.de - Online-Fachmagazin für Sport und Recht. (archive.org)

    Zitat:
    "Das hat der Kläger nicht getan.

    Der Kläger hat die Hunde schon von weitem gesehen. Dennoch hat er sich laufend und in nicht herabgesetzter Geschwindigkeit den beiden links und rechts des Weges befindlichen Dackeln genähert, wobei er nicht damit rechnen konnte, dass sie dort auch verbleiben würden. Hinzu tritt noch ein weiterer Umstand, der dem Kläger anzulasten ist. Nach seinem eigenen Vorbringen lief er in einem so knappen Abstand hinter dem Zeugen M., dass ihm die Sicht nach vorne genommen war. Das war unter den gegebenen Umständen ebenfalls unvorsichtig, denn er hätte die nicht angeleinten Tiere im Auge behalten müssen, um sich hierdurch auf deren unberechenbares Verhalten einstellen zu können. Diese Nachlässigkeiten "in eigener Sache" rechtfertigen es, dem Kläger ein mitverursachendes Verschulden in Höhe von 30 % anzulasten und seine Ersatzansprüche entsprechend zu kürzen."

    Außerdem bleibt festzuhalten, dass der Jogger lediglich über die Dackel gestolpert ist.


    Beim zweiten Artikel kann ich leider nur den Teaser lesen.

    Manche Radfahrer klingeln nicht und man bemerkt sie als HH leider zu spät.

    Das hatte ich letztens, mal wieder ein Radfahrer ohne Klingel rast an mir vorbei. In dem Moment wechselt mein Hund ein Stück vor mir die Wegseite. Ich schreie nur Stopp, Hund steht. Glück gehabt. Ich hätte den Typen erwürgen können.