Beiträge von *Sascha*

    Der Interpretationsspielraum ist ja immer groß und Hunde dürfen sich in meiner Welt auch „wehren“.

    Aber nur runterbeugen und sei es noch so trampelig und übergriffig und dann direkt beißen. Puh, dass sehe ich auch als Körperverletzung an.

    Darum ging es mir ja nicht. Dass der Hund in dieser Situation nicht hätte zubeißen sollen und wahrscheinlich besser abgesichert hätte werden müssen, das unterschreibe ich sofort. Mir ging es nur darum, dass ich keinen Hundehalter dafür anzeigen würde, wenn ich auf einem gemeinsamen Spaziergang von seinem Hund gebissen werden würde. Insbesondere dann nicht, wenn ich den Kontakt zum Hund selber gesucht habe.


    Das wird nur verfolgt und aufgenommen, wenn das Opfer dies anzeigt.

    Jeder kann Anzeige erstatten. Du meinst den Strafantrag. Das laeuft ueber das Opfer.

    Aber auch da gibts Ausnahmen https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__230.html

    Okay, ich hatte immer abgespeichert, dass nur das Opfer den Antrag stellt. Wenn die Staatsanwaltschaft eigenständig Ermittlungen aufnimmt, dann ist das Opfer dafür natürlich nicht verantwortlich. Für mich ist es einfach echt abstrus für den Halter eines Hundes eine Strafe zu fordern, weil der Hund mich in einem von mir gesuchten Kontakt gebissen hat. Das war hier ja keine Situation in der ein Unbeteiligter gebissen wurde. Mir geht es dabei auch nur um den strafrechtlichen Aspekt. Eine Überprüfung der Gefährlichkeit des Hundes durch das Amt steht dazu absolut nicht im Widerspruch.


    Also wenn ich mit jemandem spazieren gehe und mich dann über den anderen Hund beuge. Dann wäre es für mich echt das letzte den anderen Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Verrückt.

    Nein, das sehe ich entschieden anders. Wenn mein Hund massiv verletzt, weil jemand sich nicht 100% akkurat hündeflüsterisch verhält, dann muss ich da einen Maulkorb draufsetzen und/oder den Hund so führen und abschirmen, dass kein Mensch überhaupt durch Drüberbeugen in seinen Nahbereich gerät.

    Ich will gar nicht absprechen, dass hier Fehler vom Hundehalter gemacht worden sein könnten. Trotzdem kann man, wenn man mit seinem Hund gemeinsame Aktivitäten mit anderen Menschen oder Hunden unternimmt, niemals gänzlich ausschließen, dass es zu Vorfällen kommen könnte. Diese Gefahr besteht einfach immer, wenn ich meinen Hund (oder auch ein anderes Tier) in den Kontakt mit seiner Umwelt treten lasse und Kontakt zulasse.

    Also wenn ich mit jemandem spazieren gehe und mich dann über den anderen Hund beuge. Dann wäre es für mich echt das letzte den anderen Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Verrückt.

    Wird vermutlich von Amts wegen verfolgt

    Nein, fahrlässige Körperverletzung ist strafrechtlich ein Antragsdelikt. Das wird nur verfolgt und aufgenommen, wenn das Opfer dies anzeigt.

    Das ist jetzt wieder so ein Fall, wo ich mich frage, wie das passieren kann. HH mit Hund, gemeinsam mit einer Person unterwegs. Hund kennt die Person.

    Also wenn ich mit jemandem spazieren gehe und mich dann über den anderen Hund beuge. Dann wäre es für mich echt das letzte den anderen Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Verrückt.

    Das kann man leider nur im Abo lesen.

    Ich kanns lesen? :ka:


    Kurz zusammengefasst sind die Vorwürfe: zu junge Hunde, nicht die richtigen Schutzmaßnahmen, mögliche Spannungsverluste durch Vegetation.

    Ich kann den Artikel leider auch nicht lesen. Aber das nervt halt echt, wenn es dann heißt, aber ja dies oder aber ja das. Zusammengefasst haben wir wehrhafte Weidetiere, Schafsnetze und erwachsene Herdenschutzhunde (Nach meiner Rechnung müsste Harald 3 und Feliz 2 sein). Ja, in dem Alter sind HSH noch nicht super erfahren und voll ausgereift, aber sie sind definitiv keine unerfahrenen Junghunde mehr. Irgendwo MÜSSEN Weideschutzmaßnahmen auch noch zumutbar und machbar bleiben. Bei mir ist es z.B. tatsächlich so, dass ich aufgrund der Ausmähproblematik immer weniger Festzäune stelle. Man bekommt den Zaun einfach schlecht dauerhaft frei. Da zäune ich zumindest abseits von Straßen mittlerweile lieber mobil. Gerade um diese Jahreszeit und bei tiefen Litzen ist alles andere vom Aufwand her gar nicht mehr machbar.

    "Listenhunde" finde ich z.B. als Begriff total schwierig, da ja auf jeder Liste andere Hunde stehen. Alleine in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind es 28 Rasselisten mit 40 verschiedenen Hunderassen.


    "Kampfhund" ist als Begriff halt anders als "Jagdhund" oder "Hütehund" politisiert, wird inflationär benutzt, ist negativ belegt und suggeriert, dass die Hunde auch heute noch im überwiegenden Umfang für Kämpfe (welche auch immer) gezüchtet werden.


    "Sokas" oder "sogenannte Kampfhunde" finde ich okay, weil es den Begriff und seine Konnotation entsprechend relativiert.

    "Kampfhundtyp" z.B. fände ich aus den gleichen Gründen auch ok.


    Gehört habe ich auch schon die Bezeichnung "Großterrier". Auch als große Terrier-Bulldog-Mixe könnte man sie sicher bezeichnen.

    Schwierig finde ich es generell immer, wenn nicht klar ist, welche Hunde mit dem Begriff dann überhaupt entsprechend gemeint sind. Häufig werden alle "Listenhunde" pauschal als "Kampfhunde" bezeichnet, obwohl die Rassen ganz andere Entstehungs- und Einsatzschwerpunkte hatten und haben.

    Interesant ist, dass laut der verlinkten Studien auf der hier von Phonhaus geposten Seite Pit Bulls tatsächlich die meisten tödlichen Angriffe verursachen und im Vergleich zu anderen Rassen auch die schwersten Verletzungen.


    https://www.dogsbite.org/dog-b…tics-quick-statistics.php

    Stellt das denn jemand infrage, dass es natürlich nicht bei allen Rassen mit der gleichen Häufigkeit und insbesondere Schwere zu Beißvorfällen kommt?
    Die Frage ist doch eher, reichen vereinzelte Vorfälle durch wenige Hunde, um eine ganze Rasse zu verbieten. Denn drei weitere Punkte sind auch sicher.
    - Tödliche oder auch nur schwere Unfälle durch Hunde jeglicher Rasse lassen sich niemals komplett vermeiden.

    - Der absolut überwiegende Anteil der Population jeder Rasse ist unauffällig.

    - Werden Rassen verboten, dann findet das entsprechende Klientel eine Ausweichrasse.


    Die Häufung der tödlichen Attacken durch Hunde des Typs American XL Bully in England empfinde ich jedoch auch als eher ungewöhnlich und besorgniserregend. Wäre natürlich gut, wenn man die Ursache für diese Häufung kennt, um zu verhindern, dass sich diese spezielle Problematik auf dem Kontinent ausbreitet.

    Ich wohne im weiteren Sinn in der gleichen Ecke wie FozzyDogbone und der attackierende Dalmatiner. Hier wird besonders ein kleiner Hund schwer Auflagen bekommen. Da müsste schon Weihnachten und Ostern zusammenfallen, scheint mir...

    Der Witz ist ja, dass es mehr auf den jeweiligen Sachbearbeiter im Amt ankommt als auf die Gesetzeslage. Das heißt, die Bearbeitung angezeigter Vorfälle variiert von Amt zu Amt und kann 3km weiter im nächsten Ort ganz anders gehandhabt werden. ^^
    Tatsächlich hat aber (erfahrungsgemäß) der Dobermannbesitzer in den obigen Beispielen am schnellsten ein Problem, denn ein fletschender Hund ist auch schnell mal ausgedacht oder drücke ich es freundlicher aus, als solcher empfunden worden. Subjektivität und Erwartung spielen hier eine große Rolle, sowohl bei der Anzeige als auch bei der Bearbeitung dieser Fälle.

    Nur Anbellen reicht tatsächlich nicht unbedingt. Das entscheidende Kriterium ist, dass der Hund ein aggressives Verhalten zeigt und du dich nicht aus der Situation entfernen kannst. Scheinattacken würde ich da als völlig ausreichend betrachten. Woher weißt du denn, dass der Hund nicht doch zuhackt, wenn du dich falsch bewegst oder er dann deinen Hund beißt?
    Phobien oder subjektiv empfundene Ängste dürfen bei der Bewertung des Vorfalls aber keine Rolle spielen. Ein frei laufender neutraler oder neugieriger Dobermann wäre also nicht als gefährlich zu betrachten, der wild Menschen anspringende Retriever im Wiederholungsfall aber schon, um nochmal das Klischee zu bedienen.

    Aber ganz ehrlich, wie kommt man denn auf die Idee, dass ein aggressiv auf einen zustürmender Hund, der einen dann umkreist und Scheinattacken fährt, nicht potentiell gefährlich sein könnte? Und wie soll ein Passant sicher ausschließen können, dass der Hund nicht Ernst macht, wenn man sich falsch verhält? Kann der Hund dann nicht umgehend abgerufen werden, dann ist die Gefährlichkeit des Hundes folgerichtig zu überprüfen und bei Bedarf Auflagen zu erteilen. Ich sehe da überhaupt gar nicht, wie man das anders betrachten könnte.

    Ja, gibt es. Einmal quer durch alle Rassen einzelne Individuen oder manchmal evtl. auch Linien.
    Ich verstehe nicht ganz, worauf du mit dieser Frage hinaus willst? In Deutschland werden doch bereits seit etlichen Jahren, auffällige Hunde entsprechend getestet. Die Anzahl der Hunde, die dann aber tatsächlich durch den Test fallen, ist aber eher gering (aber eben Hunde ganz unterschiedlichster Rassen und Typen).

    Andersrum gibt es von jeder Rasse eine Menge Exemplare, die problemlos von normalen Hundehaltern im Alltag geführt werden oder sich sogar trotz deppertem Hundehalter immer völlig gesellschaftskonform und freundlich verhalten.