Beiträge von *Sascha*

    Zum Ablauf der Prüfung:


    Morgens Theorie:
    Multiple Choice, ca. 120 Fragen, 90 Minuten Zeit, Mehrfachantworten möglich, zum Bestehen mindestens 80% richtig, es gibt keinen Fragenkatalog


    Nachmittags Praxis:


    - vernünftiges Aussteigen aus dem Auto, also Hund wartet auf Erlaubnis und orientiert sich nach dem Aussteigen am Halter

    - Untersuchung von Gebiss, Ohren, Pfoten durch den Halter
    - Chip ablesen durch Prüferin

    - Begegnung mit vorbeifahrendem Autofahrer, der nach dem Weg fragt, ein kurzes Gespräch beginnt und auch den Hund anspricht, Hund sollte auf Abstand bleiben und nicht z.B. am Auto hochspringen ;-)

    - An der Leine zum Spazierweg, Hunde sollen leinenführig sein, aber müssen nicht statisch im Fuß laufen, es wird darauf geachtet, wie der Hund sich in Begegnungssituationen und an der Straße verhält und auch wie er vom Hundehalter geführt wird, z.B. abgewandte Seite oder auch mal Bogen/Abstand


    - Am Spazierweg Hunde an der Leine absitzen/ablegen lassen. Weitere Hunde, Radfahrer, Kinder etc. passieren jetzt zufällig (War halt ein wunderschöner sonniger Samstagnachmittag). Dann die eigentlich gedachte Ablenkung mit Quietschie und Ball


    - Weiter geht es an der Leine den Spazierweg entlang bis zu einer Wiese, hier Hunde ableinen und wieder ins Platz, diesmal Ballwurf an der Gruppe vorbei, Halter neben Hund aber ohne Leine

    - Dann Hunde in der Freifolge ein paar Meter auf die Wiese und dort frei geben und interagieren lassen, dann Abruf zwischendurch auf Aufforderung der Prüferin oder wenn nötig


    - mit den Hunden nacheinander in der Freifolge an einer Bank vorbei auf der die Prüferin sitzt und versucht die Hunde heranzulocken, danach nochmal zurück, auf dem Weg liegt jetzt ein Ball


    - Weiter geht es wieder an der Leine, die Prüferin will jetzt jeden Halter einmal überschwänglich begrüßen, ohne dass der Hund sich einmischt, dazwischendrängt oder gar aggressiv wird


    - weiter an der Leine in die Innenstadt, dabei etliche Begegnungen mit unterschiedlichsten Menschen und Hunden, Kinderwagen etc.


    - einmal die Einkaufsstraße herunter und zwischen den Cafe- und Restaurantbesuchern hindurch, deren Tische rechts und links vom Gehweg stehen, alles gut besucht, duftendes Essen und auch unter den Tischen abgelegte Hunde


    - weiter zu einer Seitenauffahrt/Gehweg, hier Hunde ablegen und dabei am Poller sichern, dann 2 Minuten außer Sicht, Prüferin und Trainerin bleiben natürlich bei den Hunden, als plötzlich Kinder gerannt kommen, werden wir sofort zu den Hunden geschickt, die Übung kurz unterbrochen, auch wenn es für die Hunde kein Problem darstellte, aber Sicherheit und Umsicht gehen vor, als wir wieder außer Sicht gehen, kommt schließlich noch eine Frau mit Elektroroller vorbeigefahren, für die Hunde kein Problem, Prüferin pustet, ganz schön was los heute, aber tolle Hunde


    - dann geht es weiter ins Eiscafe, alle Prüflinge setzen sich mit ihren Hunden an die reservierten Tische, alle haben bestanden, Perfektion erwartet hier niemand, sagt die Prüferin, aber sie hat fast nichts zu beanstanden und spricht ein deftiges Lob aus für die wirklich gut erzogenen und geführten Hunde

    Evtl. war auch eine Ressource im Spiel. Wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, wie schwer der Biss tatsächlich war. Allein die Tatsache, dass ein Mensch nach einem Biss im Gesicht ins Krankenhaus kommt, sagt wenig aus, denn hier geht es ganz ganz schnell um Narben, Entstellungen und plastische Chirurgie. Wie gesagt, ich wehre mich auch gar nicht gegen die Überprüfung der Gefährlichkeit, sondern nur gegen die Idee einen anderen Hundehalter für die eigene Unachtsamkeit anzuzeigen. Es hat wohl niemand den anderen Hundehalter gezwungen sich über den Hund zu beugen bzw. mit ihm zu spielen

    Und wer sagt, dass das Opfer den HH im Vorfeld nicht z.B. gefragt hat, ob das ok ist?

    Ja, vllt. Ich finde eine Strafanzeige halt einfach echt hart. Und mich bestärken solche Vorfälle einfach nur in dem Glauben, dass man seine Tiere möglichst von anderen Menschen und anderen Tieren fern halten sollte.

    Gandorf
    Du schlussfolgerst jetzt, dass eine falsche Bewegung reicht, dass man den Hund im Gesicht hat? Woher weißt du das?
    Sich über den Hund zu beugen ist eine Bedrohungssitution. Da sollte jeder Hundehalter immer mit einem Abwehrschnappen rechnen. Insbesondere bei fremden Hunden. Evtl. war auch eine Ressource im Spiel. Wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, wie schwer der Biss tatsächlich war. Allein die Tatsache, dass ein Mensch nach einem Biss im Gesicht ins Krankenhaus kommt, sagt wenig aus, denn hier geht es ganz ganz schnell um Narben, Entstellungen und plastische Chirurgie. Wie gesagt, ich wehre mich auch gar nicht gegen die Überprüfung der Gefährlichkeit, sondern nur gegen die Idee einen anderen Hundehalter für die eigene Unachtsamkeit anzuzeigen. Es hat wohl niemand den anderen Hundehalter gezwungen sich über den Hund zu beugen bzw. mit ihm zu spielen. Und da ein Hundehalter grundsätzlich sachkundig sein muss, sollte ihm bekannt sein, dass das Drüberbeugen einen Biss provozieren kann und damit schließt sich der Kreis.

    Wobei ich nicht anzeigen auch seltsam finde, wenn man sich selbst in die Situation begibt. Eben weil es auf die Situation und mAn auch auf die Verletzung ankommt. Ich musste z.B. einen Hund von einem meiner Hunde holen und wurde danach (als der Hund erneut drauf wollte) gebissen. Im Grunde bin ich freiwillig in die Situation. Die Alternative fand ich aber nicht so toll. Und ja...der Vorfall wurde von mir angezeigt (war nur kein HH da und meine Anzeige hatte dann erst spaeter Folgen).

    Es geht ja eher um die Situation, dass du mit einem Bekannten gemeinsam spazieren gehst. Die Hunde dürfen abgesprochen kommunizieren/spielen und es kommt aus Unachtsamkeit zu einer Rauferei. Du gehst dazwischen und wirst gebissen. Da zeigt man doch nicht ernsthaft den anderen Hundehalter wegen einer Straftat an?
    Oder ihr geht halt nur gemeinsam spazieren, du beugst dich über den anderen Hund, weil du mit ihm spielen willst und der beißt dir ins Gesicht. Haftung klar, meinetwegen auch eine Überprüfung der Gefährlichkeit aber ernsthaft, eine Anzeige gegen den Halter wegen einer Straftat? Das geht mir ehrlich entschieden zu weit, wenn man sich absolut freiwillig mit dem Tier eines anderen Menschen beschäftigt.

    Tja, gerade aktuell geschildert bekommen. Zwei Hunde geraten aneinander. Beide Hunde leicht verletzt. (Jeweils 1x TA, Kosten 80-100EUR) Also wirklich nichts Großes. Der Vorfall wird dem Amt gemeldet. Ein Hund muss zur Tierärztlichen Begutachtung (Kostenpunkt 700 EUR), der andere nicht, warum auch immer ... Das Amt droht gar mit Beschlagnahmung, Anwalt wird eingeschaltet. Termin beim Gutachter, der sich nur an den Kopf fasst und dann tatsächlich ins Gutachten schreibt, dass das Amt sich bitte mal Gedanken machen sollte, was sie da eigentlich veranstalten. Mag sein, dass das in anderen BL anders abläuft, in SH läuft das gerade so. Völliger Irrsinn, mMn.

    Hast du zu deiner Geschichte irgend etwas Konkretes?

    Oder ist das soetwas was per Flüsterpost einer dem anderen erzählt?

    Um was für Hunde hat es sich gehandelt? Um was für Besitzer? Kann man ausschließen, dass irgendwer davon schon beim Amt aktenkundig war?

    Habe ich schon geschrieben, ich weiß es direkt von der Betroffenen. Es war ein Labrador und die Besitzerin sehr engagiert und aktiv mit ihrem Hund, sogar mit spezieller Ausbildung. Konkreter möchte ich dazu nicht werden, denn das fände ich nicht okay, sowas hier breit zu treten.
    Und ja, auf einigen Ämtern läuft das hier so, Biss ist Biss und die Gesetzeslage eindeutig. Nicht umsonst gilt für SH und auch Niedersachsen, niemals ohne Anwalt mit dem Ordnungsamt kommunizieren.

    *Waldi*
    Es war ein Labrador, also nicht einmal das. Das Verfahren wurde nach der Beurteilung des Gutachters eingestellt.

    Was willst du denn genauer wissen? Ich weiß es aus erster Hand direkt von der Betroffenen und nein, das ist hier kein Einzelfall, leider.

    Da kann ich dir tatsächlich gerade nicht folgen. Ja, der Artikel ist einseitig, aber wenn eine Seite flüchtet, dann kann so ein Artikel ja auch kaum anders ausfallen.

    An Fakten sehe ich unter dem Strich, der Hund war ungesichert, ist nach vorne gegangen und hat einen unbeteiligten Passanten massiv gebissen. Die Halterin ist geflüchtet.
    Was ist hier dein Punkt?

    Meiner Meinung nach gehört die Halterin ermittelt und wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung angezeigt. Die Gefährlichkeit des Hundes ist zu überprüfen und wahrscheinlich festzustellen. Für mich ein ziemlich klarer Fall von SOWAS darf einfach nicht passieren.

    Jeder Hund der seine Zähne einsetzt ist gefährlich laut Gesetz. Jeder Hund hat Zähne.

    Dann braucht man wirklich nicht mehr diskutieren und darf sich eher wundern, dass Hunde noch nicht verboten wurden.

    Tja, gerade aktuell geschildert bekommen. Zwei Hunde geraten aneinander. Beide Hunde leicht verletzt. (Jeweils 1x TA, Kosten 80-100EUR) Also wirklich nichts Großes. Der Vorfall wird dem Amt gemeldet. Ein Hund muss zur Tierärztlichen Begutachtung (Kostenpunkt 700 EUR), der andere nicht, warum auch immer ... Das Amt droht gar mit Beschlagnahmung, Anwalt wird eingeschaltet. Termin beim Gutachter, der sich nur an den Kopf fasst und dann tatsächlich ins Gutachten schreibt, dass das Amt sich bitte mal Gedanken machen sollte, was sie da eigentlich veranstalten. Mag sein, dass das in anderen BL anders abläuft, in SH läuft das gerade so. Völliger Irrsinn, mMn.

    Der Interpretationsspielraum ist ja immer groß und Hunde dürfen sich in meiner Welt auch „wehren“.

    Aber nur runterbeugen und sei es noch so trampelig und übergriffig und dann direkt beißen. Puh, dass sehe ich auch als Körperverletzung an.

    Darum ging es mir ja nicht. Dass der Hund in dieser Situation nicht hätte zubeißen sollen und wahrscheinlich besser abgesichert hätte werden müssen, das unterschreibe ich sofort. Mir ging es nur darum, dass ich keinen Hundehalter dafür anzeigen würde, wenn ich auf einem gemeinsamen Spaziergang von seinem Hund gebissen werden würde. Insbesondere dann nicht, wenn ich den Kontakt zum Hund selber gesucht habe.


    Das wird nur verfolgt und aufgenommen, wenn das Opfer dies anzeigt.

    Jeder kann Anzeige erstatten. Du meinst den Strafantrag. Das laeuft ueber das Opfer.

    Aber auch da gibts Ausnahmen https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__230.html

    Okay, ich hatte immer abgespeichert, dass nur das Opfer den Antrag stellt. Wenn die Staatsanwaltschaft eigenständig Ermittlungen aufnimmt, dann ist das Opfer dafür natürlich nicht verantwortlich. Für mich ist es einfach echt abstrus für den Halter eines Hundes eine Strafe zu fordern, weil der Hund mich in einem von mir gesuchten Kontakt gebissen hat. Das war hier ja keine Situation in der ein Unbeteiligter gebissen wurde. Mir geht es dabei auch nur um den strafrechtlichen Aspekt. Eine Überprüfung der Gefährlichkeit des Hundes durch das Amt steht dazu absolut nicht im Widerspruch.


    Also wenn ich mit jemandem spazieren gehe und mich dann über den anderen Hund beuge. Dann wäre es für mich echt das letzte den anderen Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Verrückt.

    Nein, das sehe ich entschieden anders. Wenn mein Hund massiv verletzt, weil jemand sich nicht 100% akkurat hündeflüsterisch verhält, dann muss ich da einen Maulkorb draufsetzen und/oder den Hund so führen und abschirmen, dass kein Mensch überhaupt durch Drüberbeugen in seinen Nahbereich gerät.

    Ich will gar nicht absprechen, dass hier Fehler vom Hundehalter gemacht worden sein könnten. Trotzdem kann man, wenn man mit seinem Hund gemeinsame Aktivitäten mit anderen Menschen oder Hunden unternimmt, niemals gänzlich ausschließen, dass es zu Vorfällen kommen könnte. Diese Gefahr besteht einfach immer, wenn ich meinen Hund (oder auch ein anderes Tier) in den Kontakt mit seiner Umwelt treten lasse und Kontakt zulasse.