Beiträge von *Sascha*

    Schwierig, warum soll eine Kommune für die Fehler von Privatpersonen aufkommen?

    Tut sie nicht und muss sie auch nach Gesetzeslage nicht. Die Kommune hat jedoch ihre hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen und das ist die Versorgung und Unterbringung der von ihr beschlagnahmten Hunde, sowie die Unterbringung und Versorgung der in ihrem Gemeindegebiet aufgefundenen Fundtiere. Warum sollten diese hoheitlichen Aufgaben von privaten Initiativen finanziert werden?
    Abgabetiere von Privatpersonen muss die Kommune nicht übernehmen und tut sie in der Regel auch nicht. Diese Tiere müssen und werden in der Regel von den privaten Initiativen komplett selbst finanziert.

    Wenn man das Problem der zuvielen Hunde lösen will, gibt es genau einen realistischen, logischen Weg: Einschläfern.

    Diese Möglichkeit schließt die Gesetzeslage in Deutschland aus. Die Überbelegung von Tierheimen ist kein Euthanasiegrund.

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    Man kann es drehen und wenden wie man möchte, es bleibt am Ende die Verantwortung des Gesetzgebers hier Lösungen zu finden und vor allem erstmal die eigenen Aufgaben zu übernehmen, bzw. outgesourcte Aufgaben komplett zu finanzieren. Und ja, dass Tierheime meist mit vereinbarten Pauschalbeträgen für die Versorgung von Fundtieren und Verwahrungstieren abgegolten werden, die die Kosten für diese Aufgabe nicht abdecken, ist eines der großen Probleme von Tierschutzvereinen.

    Kein Verein kann dazu gezwungen werden das Eigentum und damit auch die weiteren Kosten für ein Tier zu übernehmen.

    Die Kommune auch nicht. Wenn überhaupt jemand automatisch Eigentümer einer Fundsache wird, dann der Finder, und das kann bei Tieren niemand ernsthaft wollen.

    Der Finder kann ja sowieso sein Recht auf Eigentumserwerb geltend machen, das kann ja niemand verhindern.
    Der Finder hat jedoch auch das Recht nach §967 BGB seinen Fund bei der zuständigen Behörde abzuliefern und dann nach §976 auf den Eigentumserwerb zu verzichten, womit das Recht auf Eigentumserwerb auf die Kommune übergeht. Da die Eigentumsaufgabe an einem Tier durch z.B. Aussetzung nach TschG verboten ist, bleibt die Gemeinde in jedem Fall verantwortlich und muss zur weiteren Vermittlung des Tieres das Eigentum auch übernehmen.

    Zitat

    Warum willst du der Kommune überhaupt Handlungsdruck machen? Wie soll soll deren Handlung aussehen?

    Wenn ich mich richtig entsinne, ging es in diesem Thema u.a. auch um überlastete und unterfinanzierte Tierheime? Hier Abhilfe und Regelungen zu schaffen, die Tiere entweder vor der Abgabe schützen oder die Aufnahmekapazitäten von Tierheimen steigern, liegen im Handlungsraum des Gesetzgebers. Aktuell wird das "Problem", dass Tiere nach dem TschG zu schützen sind, jedoch auf private Träger abgewälzt und somit eben kein Handlungsdruck erzeugt an dem Problem etwas zu ändern.

    Nö. Nach 6 Monaten endet lediglich der Anspruch auf Herausgabe und der Finder kann das Eigentum erwerben und somit dann eben auch übertragen. Übernimmt der Tierschutzverein das Eigentum am Tier nicht, wird einfach nur die Kommune Eigentümer.

    Nicht automatisch. Die Kommune muss das genauso wenig übernehmen wie jeder andere.

    Ich sehe auch nicht, was daran besser wäre.

    Hier geht es ja erstmal nicht um besser oder schlechter, sondern um die Frage, wer für die Kosten der Unterbringung eines Fundtieres oder beschlagnahmten Tieres aufzukommen hat und das ist in beiden Fällen zunächst einmal die Kommune und das eben nicht nur befristet auf 6 Monate oder bis der Voreigentümer (bei Beschlagnahmung) sein Recht aufgegeben hat.
    Wenn das Eigentum danach auf den Tierschutzverein übergeht, dann ist das einfach nur eine Abmachung, die Verein und Kommune geschlossen haben. Kein Verein kann dazu gezwungen werden das Eigentum und damit auch die weiteren Kosten für ein Tier zu übernehmen. Das ist die Aufgabe der Kommune, das Tier zu veräußern (wenn überhaupt möglich) oder weiter tierschutzgerecht zu versorgen. Schön ist es natürlich für die Kommune, wenn sie jemanden "Dummen" oder eben einfach eine private Initiative (Tierschutzverein) findet, die ihnen diese Arbeit unentgeltlich und auch weitere Kosten abnehmen. Handlungsdruck erzeugt man so natürlich auch nicht.

    Ich bezog mich ja auf deine Aussage, dass es nicht die Aufgabe von Tierheimen wäre, diese Hunde aufzunehmen.

    wird mir zu kompliziert, weil so hab ich das nicht gesagt, ich bezog mich auf die Aussage von Skippy

    Hast recht. Da habe ich nicht genau genug gelesen. Dir ging es nicht bereits um die Aufnahme, sondern dann um die Möglichkeit der Weitergabe an Tierschutzeinrichtungen, die sich dann auf Langzeitinsassen spezialisiert haben.
    Wäre die Frage, wie sich letztere finanzieren sollen, wenn es erstere schon kaum schaffen. Langzeitinsassen sind ja, wenn der Tierschutzverein Eigentümer ist, durchschnittlich der teuerste Posten, insbesondere dann, wenn der Hund mehr Platz, besonderes Training oder andere zusätzliche Aufmerksamkeit braucht.
    Ich frage mich da halt immer, wie kann die Weitergabe an einen "Gnadenplatz" oder eine "Trainingsstelle" kosteneffektiv und damit im Sinne des Hundes sein, wenn damit auch die finanzielle Belastung für das teure und kompliziertere Tier vollständig weitergegeben wird und zwar in der Regel (oder zumindest häufig) an Einrichtungen, die finanziell noch schlechter dastehen als das Tierheim.

    Es gibt keine rechtliche Notwendigkeit, dass das Eigentum an diesen Tieren nach 6 Monaten oder auch später an die Tierschutzeinrichtung übergeht.

    Die Notwendigkeit ergibt sich meines Wissens daraus, dass die Zuständigkeit der Gemeinde für Fundtiere nach 6 Monaten endet.

    Nö. Nach 6 Monaten endet lediglich der Anspruch auf Herausgabe und der Finder kann das Eigentum erwerben und somit dann eben auch übertragen. Übernimmt der Tierschutzverein das Eigentum am Tier nicht, wird einfach nur die Kommune Eigentümer.

    Das scheinen viele Tierheime aber anders zu sehen oder wie kommen diese Hunde sonst in die Tierheime?

    Möglicherweise, weil sie von Amts wegen eingezogen wurden. Oder weil sie ausgesetzt wurden. Oder...

    Nicht alle Hunde im Tierheim werden brav vom Besitzer übergeben. Und selbst wenn es eine Abgabe war, das Problem bleibt, dass Tierheime im Grundsatz als vorübergehende Unterbringung konzipiert sind.

    Richtig. Und Fundhunde sowie beschlagnahmte Hunde sind eine kommunale Aufgabe. Tierheime lediglich Vertragspartner. Die Aushandlung dieser Verträge wiederum Aufgabe der Vertragsparteien. Es gibt keine rechtliche Notwendigkeit, dass das Eigentum an diesen Tieren nach 6 Monaten oder auch später an die Tierschutzeinrichtung übergeht.

    Das scheinen viele Tierheime aber anders zu sehen oder wie kommen diese Hunde sonst in die Tierheime?

    naja, was sollen sie machen?

    Und es gibt sicherlich mehr als genug Situationen, wo halt der xte bissige Hund nicht mehr aufgenommen wird.

    Ich bezog mich ja auf deine Aussage, dass es nicht die Aufgabe von Tierheimen wäre, diese Hunde aufzunehmen. Wenn sie diese Hunde aber doch aufnehmen, dann scheinen sie es aber eben doch als ihre Aufgabe zu begreifen (zumindest innerhalb ihrer Möglichkeiten und ohne Wertung von meiner Seite).
    Wenn mich jemand fragen würde, dann würde ich halt einfach "nein" sagen und diese Möglichkeit hätten Tierheime schließlich auch (Bei Privatabgaben direkt und bei Beschlagnahmungen und Fundtieren über die entsprechenden Verträge). In der Regel fühlen sich Tierheime aber sehr wohl zuständig für diese Tiere und klagen nur über die fehlenden Kapazitäten. Mir geht es hier nur darum, genau zu bleiben. Dass die Hunde, die im Tierheim aufgenommen werden, dort sind, das ist immer die Entscheidung des Tierheims (entweder direkt oder über einen Vertrag mit der Kommune). Es ist also kein Hund im Tierheim, den man nicht hätte aufnehmen wollen.

    Man muss aber nicht irgendwas dazu dichten oder übertreiben.

    Wenn aus seinen eigenen zwei Hunden / Hybriden fabriziert wird, dass er dort 100 abgegebene Wolfshybriden halten will... Was soll das?

    Im Text steht: sie wollen sich nicht übernehmen. Hier klingt es an, als würden dort noch diese Woche die Hunde gestapelt. Mindestens.

    Das stimmt und wurde doch aber auch schon richtig gestellt.

    Ich halte das Projekt jedenfalls für sehr ambitioniert und das, was man herausliest erscheint es mir auch noch nicht wirklich durchdacht. Es bräuchte doch zumindest erstmal ein Konzept. Ein paar Spenden zu sammeln ist etwas dünn als Finanzierung für einen Haufen unvermittelbarer gefährlicher Hunde und auch die fachliche Kompetenz der Initiatoren ein solches Projekt zu leiten, ist eher fraglich?

    Naja, die Familie würde sicher auch nicht auf den Urlaub bestehen, wenn sich die Tochter den Arm gebrochen hat und operiert werden muss. Nur um das mal plastisch in den Vergleich zu setzen.

    Vllt ist es auch eine Option, wenn die Restfamilie ohne dich fährt und du und Kaya sich ganz auf die OP konzentrieren können. Urlaub ist für die erste Zeit nach der OP ohnehin nicht die schlechteste Voraussetzung, wenn der Hund keinen falschen Schritt machen darf.