Wenn sich wie in diesem Fall ein fremder Hund einer Frau und ihren kleinen Enkeln nähert, halte ich das sogar für gar nicht so abwegig, wenn man da Angst bekommt und mit Gegenständen wirft, fuchtelt und auch zuschlägt. Ob das vernünftig ist, ist eine andere Frage, aber kein Mensch sollte in so einer Situation dann Angst haben müssen, von einem Hund dann angefallen, verfolgt und getötet zu werden.
Dem Bericht zufolge, gab es ein klatschendes Geräusch WÄHREND die HH den Hund weggenommen hat. Also für mich (mag wieder Interpretation sein) wurde so gehandelt, nachdem die HHin am Hund war. Nicht davor. Und darauf hin hat der Hund zugepackt. Und da sehe ich definitiv einen Unterschied, wenn ein Mensch noch "nachtritt".
Übrigens traue ich unseren Hunden ja einiges an Grips zu, wenn es zu ihrem Vorteil ist. Aber ich glaube kaum, dass der Hund aus Rache die Oma verfolgt, aufgespürt und erneut gebissen hat. Auch da fehlt einfach zu viel Info. Vor allem - wo waren da die Kinder?
Wenn das alles so gelaufen wäre, gäbe es keinen Freispruch...
Das sagt die Tochter des Hundehalters, dass sie den Rottweiler bereits am Nackenfell gesichert hatte und wegführen wollte. Die Gegenseite kann sich ja nicht mehr äußern, die ist nämlich tot. Wie auch immer, der Hund konnte nicht gesichert werden, verfolgte dann die Frau und tötete sie. Sorry, aber mir fällt überhaupt gar kein Szenario ein, das ein solches hündisches Verhalten mir auch nur im Ansatz als angemessen erscheinen lässt.
Dass die Tochter freigesprochen wurde, liegt daran, dass ihr keine Schuld nachgewiesen werden konnte. Laut Gutachtern war der Garten ausreichend gesichert = keine Fahrlässigkeit des Hundehalters. Alles was nach dem Ausbruch geschah, war dann nur noch Schadensbegrenzung. Die Nichtbeherrschung der Situation kann dann der Tochter auch nicht angelastet werden, da sie nicht fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Der Hund ist trotzdem gefährlich.