@Eisbärin2023 Ich finde es erstmal gut, dass du dir Gedanken machst und nicht wegschaust. Allerdings sollte man aufpassen, dass man aus den Ausschnitten, die man zu sehen bekommt, nicht direkt unzulässige Schlussfolgerungen zieht. Du vermutest ziemlich viel, was du aus dem gesehenen ableitest. Du weißt aber gar nicht, ob deine Schlussfolgerungen überhaupt richtig sind oder ob es nicht ganz andere Erklärungen für das gibt, was du zu sehen bekommst.
Bevor du also die entsprechenden Ämter involvierst, überlege dir, was du eigentlich wirklich weißt vom Leben dieses Hundes und was du lediglich schlussfolgerst oder vermutest. Im Endeffekt ist es immer ratsam zuerst einmal das direkte Gespräch zu suchen oder sich wenigstens anderweitig nochmal mehr über den Hund zu informieren.
Ob tatsächlich eine tierschutzrelevante Haltung vorliegt, liegt nach deinen Beschreibungen erstmal nicht auf der Hand. Vergleiche hierzu die TierSchHuV - Tierschutz-Hundeverordnung . Entsprechende Meldungen wären an das Veterinäramt zu leiten.
Siehst du aufgrund des Bisses oder des Unvermögens der Halter ihren Hund zu führen, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, so kannst du eine Meldung ans Ordnungsamt machen. Hier solltest du allerdings berücksichtigen, dass deren Priorität in der Vermeidung von Gefahren für die Öffentlichkeit liegt und nicht darin, die besten Bedingungen für die weitere Haltung und das weitere Leben des Hund zu schaffen.