Der Arzt muss einen Biss nicht melden. Allerdings schreibt er das in seinen Bericht, den die KK zu sehen bekommt.
Gibt man an, dass man den Hund nicht kennt, passiert nichts weiter.
Gibt man an, dass man den Hund kennt, folgt ein kleiner, versicherungstechnischer, Rattenschwanz.
Die KK schreibt die Versicherung des HH an, um das Geld zurück erstattet zu bekommen. Diese Versicherung bezahlt sofort an die KK, ABER, es hat zur Folge, dass die Versicherung (tatsächlich je nach Sachbearbeiter und die meisten Sachbearbeiter mögen keine Hunde und sehen in denen Monster, die niemals beißen dürfen, egal was ein Mensch mit denen anstellt) entweder den HH verwarnt, ein erneuter Beißvorfall hat die Kündigung zur Folge, oder, dass die VERSICHERUNG Auflagen, wie Leinen und Maulkorbpflicht verhängt, oder man wird sofort raus geschmissen.
Verliert man den Kündigungsschutz und hat nicht selber gekündigt, ist es verdammt schwer, eine neue Versicherung für den Hund zu finden und abzuschließen.
Dabei reicht es wirklich schon, wenn der Hund sich erschrickt und deswegen schnappt.
Das OA hat mit der ganzen Sache nichts zu tun und ohne eine anzeige des Geschädigten werden die das auch nie erfahren.
@Manfred007 ich wünsche dir gute Besserung bei der Genesung