das was dir da passiert ist, ist wirklich furchtbar und ich finde es bewundernswert, das du versucht hast, dem ganzen aus dem Weg zu gehen.
Eventuell geht Deine Krankenversicherung nun an den Hundehalter und fordert die Kosten zurück. Das Ordnungsamt kann man noch ins Boot holen, damit der Hund ggf. Maulkorb/Leinenzwang bekommt. Eine Klage auf Schmerzensgeld kannst Du meines Wissens einreichen bzw. über einen Anwalt so einfordern.
Deine KK wird sich auf jeden Fall an den anderen HH wenden um die Kosten über die Tierhalterhaftplicht wieder zu bekommen. Allerdings geht das nach dem Recht der Versicherungen nicht ganz gerecht zu.
Zu den Hunden:
Du hast ein Tier mitgeführt. Dadurch trägst du automatisch 25% Mitschuld. Das nennt sich Tiergefahr.
Zudem gehen Versicherungen davon aus, das du nur dann deinen Hund unter Kontrolle hast, wenn er auch an der Leine ist. Bedeutet: ist dein Hund angeleint gewesen, der andere nicht, bleibt es bei 25% "Schuld" deinerseits. War deiner nicht angeleint, erhöht sich die eigene "Schuld" automatisch auf 50%.
Das bedeutet: wenn dein Tier, oder das andere verletzt ist, werden die TA-Kosten nach diesem Schlüssel aufgeteilt und du musst den entsprechenden Anteil selber tragen. Das übernimmt keine Versicherung.
Zu deinen Verletzungen:
Das Schlüsselt sich zum Teil auch aus den o. g. Punkten auf. Allerdings hast du deinen Hund hochgehoben. Dadurch bleibst du auf allen Kosten und Verletzungen die an dir geschehen sind, sitzen. Die Verletzungen bezahlt dann allerdings deine eigene KK.
Aufgrund dessen, kann man nicht pauschal sagen, das dir Schmerzenzgeld zusteht. Naja, zustehen wird es dir, aber ob du es auch durchgesetzt bekommst, ist leider etwas anderes.
Ein Versuch ist es je nachdem wert. Vil regelt das ja auch deine Rechtschutzversicherung.
Hier kommt es einfach auf die Versicherungsgesellschaft und auch etwas auf den Sachbearbeiter an und wie man es genau schildert.
Zudem fordern die Versicherungen die Polizeiakte und auch, wenn vorhanden, den Bericht vom OA an. Hiervon kann manchmal auch viel abhängen.
Ich wurde in den Arm gebissen. Ich habe keine Anzeige erstattet. Die Polizei stand trotzdem im Krankenhaus, hat wohl der Fahrer vom Krankenwagen oder das Krankenhaus weiter gegeben.
Ich habe alles nur meinem Anwalt übergeben und habe 1000.- Euro Schmerzensgeld bekommen. Mein Arbeitgeber hat den Ausfall auch geltend gemacht.
Die Versicherung der HH hatte mir 500.- mit Teilschuld angeboten, das hatte ich abgelehnt, da im Falle von Folgeschäden die Versicherung damit komplett raus ist.
Ich habe mich mit meinem Anwalt durchgesetzt : 1000.- Euro und KEINE Anerkennung von Teilschuld.
Hattest du einen Hund, bzw. ein Tier dabei? Wenn ja, ist dein Beispiel eine Ausnahme.
Wenn man glück hat, kriegt man sein Recht durch, aber die Regel sieht da leider anders aus.
Leider ist es in D häufig so, das Recht haben und Recht bekommen, unterschiedliche par Schuhe sind.