Beiträge von Gersi

    Würdet ihr im Krankenschein einen Tierarzttermin wenn irgendwie machbar wahrnehmen?

    Oder eher wegen dem Krankenschein alleine verschieben?

    Ich finde, es kommt drauf an. Du *darfst* alles machen, was der Genesung dient, bzw. ihr nicht abträglich ist.

    Und wenn man länger raus ist, bspw. weil man wg. Rücken nicht im Büro arbeiten kann - dann geht der Alltag ja trotzdem irgendwie weiter.

    Aber wenn ich jetzt einen Infekt hätte oder so - dann würde ich in der Zeit, in der ich nicht arbeiten kann, alle nicht-unbedingt-notwendigen Besorgungen/Erledigungen absagen. Käme mir sonst tatsächlich komisch vor - auch unabhängig von der Ansteckungsgefahr. Und ich fände es auch irritierend, jemanden aus meinem Team, der krankgeschrieben ist, im Baumarkt/Gartencenter oder so anzutreffen.

    Ich finde gut, dass du die Polizei noch informierst.

    Denn so etwas hat ja immer zwei Aspekte: Hat das Verhalten dir ggü. Konsequenzen, weil die Polizei jetzt ermittelt und es dann ein Verfahren mit Urteil gibt? (Und da bin ich bei deinen Freunden - ist wohl eher unwahrscheinlich.)

    Aber die zweite Ebene wäre hier für mich ausschlaggebend: Ist das eine Information, die die Polizei haben sollte? Um sie ggf. mit anderen Informationen/Vorfällen/Taten verknüpfen zu können? (Und das würde ich auf jeden Fall bejahen - vor allem weil du ja so geistesgegenwärtig warst, das Kennzeichen zu notieren.)

    Also einfach so hinnehmen? Versteht jemand dass ich ein schlechtes Gewissen habe?

    "Schlechtes Gewissen" vielleicht nicht - aber ich verstehe schon, dass du irritiert bist. Sucht der Hund denn nie deine Nähe? Damit meine ich jetzt nicht unbedingt Kontaktliegen - aber in der Nähe Ruhen zumindest? Also ist er wirklich immer im selben Raum?

    Hat er Angst über Schwellen zu gehen? Ist der Bodenbelag im Wohnzimmer anders? Wie verhält er sich im Urlaub oder wenn ihr mal bei Freunden seid? Läuft er da problemlos durch verschiedene Zimmer?

    Naja, kommt darauf an … es gibt Dinge, die nicht grundlos geheim gehalten werden.

    Ganz am Anfang habe ich ja auch differenziert, dass Stillschweigen zu bewahren durchaus eine Option sein kann für Behörden in manchen Situationen.

    Aber bewusst falsch zu kommunizieren, um nicht den Zorn von irgendeiner Gruppe auf sich zu ziehen, ist noch mal was anderes.

    Weil irgendwelche unbeteiligten Internethelden sich sonst übergangen fühlen ? Also bitte.

    Das führt vom Thema ab - ich finde es aber echt wichtig. Dass Behörden als Teil der Exekutive transparent und wahrheitsgemäß die Öffentlichkeit informieren müssen, ist doch keine Kleinigkeit.

    Ich kann nicht ganz verstehen, dass du das offenbar nicht siehst?

    Das ist in der Theorie alles schön und gut , in der Realität gibt es schon bei ganz anderen Dingen zerstochene Reifen , durchgeschnittene Bremsen , Schmierereien und bedrohte Kinder durch Extremisten im " Tierschutz" Gewand .

    Diese "Theorie" ist aber fundamental wichtig für einen Rechtsstaat. Und - ich denke da sind wir uns zumindest einig - der ist doch ein ziemlich hohes Gut.

    Ich habe auch keine Lösung für das Szenario, dass sich dann der Volkszorn gegen die Mitarbeiter des Amtes richtet. Aber (so zumindest stand es im verlinkten Artikel als wörtliches Zitat) ausschließlich gesundheitliche Gründe für die Entscheidung zu nennen, wenn andere Überlegungen ausschlaggebend waren - das geht nicht.

    - Wesen (lieb, grantig, interessiert an Fremden, Leinenpöbler usw.)

    ich finde die Liste von CundC gut, würde aber bspw. Medis nur erwähnen, wenn sie welche nehmen muss (also keine Fehlanzeige) sonst wird es, glaube ich, zu umfangreich.

    Und je nach Hund habe ich evtl. eine "Zielgruppe" im Auge. Und dann würde ich Infos ergänzen wie Leinenführigkeit, Erfahrungen mit Kindern, ist der Hund verschmust, verspielt - liebt er es die Goldfische zu beobachten ... Einfach um die Anzeige und den Hund hervorzuheben.

    Es geht ja nicht nur darum, die falschen Interessenten zu blocken sondern auch Interessenten zu locken, um für den Hund die besten auswählen zu können.

    Ob es eine Alternative zum Töten der Hunde gab, kann ich nicht beurteilen.

    Und die Entscheider und ausführenden Personen können im gleich Zug Personenschutz beantragen?

    Aber das Argument, finde ich sehr schwierig.

    Behörden sind in einem Rechtsstaat verpflichtet, die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß zu informieren. In manchen Fällen können sie Stillschweigen bewahren.

    Die Personen handeln nicht als Privatleute sondern für den Staat. Und wenn dann Aspekte wie "Kosten", "sichere Unterbringung", "geeignete Pflegestellen" Entscheidungskriterien waren, dann muss das auch so kommuniziert werden und dann darf sich die Kantonstierärztin nicht damit zitieren lassen, dass alle Hunde nicht wieder gesund geworden wären.

    (Ein Richter muss ja auch unliebsame Urteile fällen und die öffentlich begründen - so etwas gehört einfach zum Job von "Staatsdienern", dafür haben wir ja auch etliche Privilegien.)