Hier schreiben ja offenbar einige Fachkundige.
Macht die geringe Summe evtl. auch einen Unterschied? Es wurden ja nur 400 EUR gezahlt. Stützt das die Interpretation es Vertrags als Geschäftsbesorgungsvertrag? Oder ist hier nur die Frage entscheidend ob die Orga Eigentümerin war?
Und wenn die Orga nicht Eigentümerin war, würde hier nicht gutgläubiger Erwerb greifen? (Oder geht ihr davon aus, dass die Klägerin entsprechend aufgeklärt wurde?)