Bahnfahren und Hund, mir ist gerade so, als hätte ich das noch nie gemacht.
Wenn ich im Regionalverkehr unterwegs bin (VRR in dem Fall) - dann gelten doch die Regelungen des VRR?
Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
(2) Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen
Maulkorb tragen.
Sprich: Kein Maulkorb, kein Ticket?
Quelle: teil_a_befbed_nrw.pdf