Beiträge von Sventje
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Kastriert 250, unkastriert 200.
Ich kenne in Deutschland keinen seriösen Tierschutzverein, der zu diesen Preisen gesunde, junge bis mittelalte Hunde hergibt.
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Wenn die Orga den Hund tatsächlich behalten möchte, müßten sie Dir diese Summe sehr zeitnah zurückzahlen!
Da kommt es wirklich auf die Auslegung der Gespräche an. Muss dann halt ein Richter machen.
Sagt der Richter der Hund kommt zurück, ist ja alles gut. Sagt er der Hund bleibt beim Tsch, warum dann Geld zurück? Dann wurde er vermittelt und wieder abgegeben. Zwei verschiedene Vorgänge.
Aber auch da kann der Richter helfen. -
Hmm, du wolltest Unterstützung vom Tierschutz und dieser bot an, ihn zurückzunehmen. Daraufhin hast du ihn der Mitarbeiterin vom Tsch mitgegeben. Das kann man jetzt wirklich unterschiedlich deuten.
Wurde über einen Pensionspreis gesprochen? Dann wäre natürlich klar dass es nur eine vorübergehende Lösung hätte sein sollen.
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Du hast zwei mal den Tierschutz informiert. Was wolltest du von ihm. Sind die Tierschützer einfach so bei dir aufgeschlagen und haben dich überredet oder wolltest du dass der Tschutz dir die Berlastung mit dem Hund abnimmt und somit den Hund zurücknimmt. So hört es sich irgendwie an.
Als du den Hund übergeben hast, war da klar kommuniziert das er dort in Pension geht (evtl. gegen Pensionsgebühr).Euer Anwalt ist in dem Fall sicher die beste Hilfe und dem Hund wird es bis zu der Entscheidung sicher auch dort, wo er jetzt ist, nicht schlecht gehen.
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Das "gefällt mir" gilt deiner Antwort, nicht der Notwendigkeit der ständigen Wiederholung.
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Das meinte ich jetzt doch alles nicht. Mich würde nur mal interessehalber interessieren, ob diese Haltegenehmigung in gewissen Abständen überprüft wird, ähnlich wie beim Waffenbesitz.
Dort erfolgt doch auch regelmäßig alle paar Jahre auf Kosten der Erlaubnisinhaber eine Überprüfung. -
Ich dachte jetzt eher nicht an Gewaltverbrechen.
Weiss jemand ob die Halteerlaubnis wirklich bei Führerscheinentzug überprüft wird?
Dass es bei Waffenbesitz so ist weiss ich als Jäger. -
In unserer Gegend scheinen nur vernünftige Hundehalter zu leben. Ganz selten kommt ein unangeleinter Hund zu uns. Dabei ist es mir eigentlich egal.
Meine sind verträglich und haben keine Probleme mit Tutnixen, aber auch sie dürfen nicht einfach so zu anderen Hunden, gleichgültig ob ich die als bekannt und freundlich kenne oder nicht. -
Wie ist das eigentlich mit Führerscheinentzug wegen Alkohol.
Wird dann die Zuverlassigkeit für das Halten und Führen von gefährlichen Hunden überprüft und die Genehmigung zurückgenommen?Wer sich mit einem Fahrzeug alkoholisiert im Straßenverkehr bewegt bekommt doch die Zuverlässigkeit abgesprochen.