Beiträge von Sventje

    Ich hab keine Ahnung von Fischen und Aquarien aber mal eine Frage.

    Letzte Woche habe ich eine Bekannte besucht und dort ein Aquarium gesehen. In dem Becken lebt ein einzelner Fisch. Laienmäßig hätte ich auf Wels getippt, die Bekannte weis auch nicht was es für eine Sorte ist. Sie hat ihn von dem verstorbenen Ehemann übernommen.

    Also:

    das Becken ist geschätzt etwa 60 cm lang und nicht ganz so hoch. Am Boden liegen farbige Steinchen, kein Bewuchs. Der Fisch ist ca 15 cm lang, eher etwas länger und schon ettliche Jahre alt.

    Früher gab es da ein richtig großes Aquarium.

    Gibt es für private Fischhaltung gesetzliche Mindesstandards? Mir kommt das Becken furchtbar klein für so einen großen Fisch vor. Sollten die meisten Fischsorten nicht in Gesellschaft gehalten werden - evtl. je nach Fisch mit Versteckmöglichkeiten?

    Mir geht dieses Aquarium nicht aus dem Kopf. Die Bekannte sagt das ist so in Ordnung und der lebt schon lange so. Das kleine Becken hätte neben dem kleineren Aufwand auch den Vorteil dass der Fisch nicht mehr wächst.

    Kann mich jemand beruhigen und sagen dass das so in Ordnung ist?

    Ich denke dass Bracken (ich denke jetzt nicht an Beagle, die schon seit Generationen nicht mehr zur aktiven Jagd eingesetzt und gezüchtet werden) aus gutem Grund selten als Mantrailer eingesetzt werden. Menschen finden kann einfach nicht so geil sein wie einer Wildspur folgen und Druck vom Hundeführer halten sie nicht gut aus. Zwischen der Härte eines DD und einer Bracke liegen Welten.

    Das mit der Jagd kann man nicht ganz vergleichen. Meine Schweisshunde hatten sehr schnell raus dass nur die Wundfährte zum vom Hund gewünschten Erfolg führt und nicht die Gesundfährte. Dazu benötigte es keinen Druck, nur Übung.

    Bei einer Bracke, die eigentlich für das selbständige Verfolgen von gesundem Wild gezüchtet wurde und nicht auf intensive Zusammenarbeit mit dem HF, ist Wildreinheit sicher eine besondere Herausforderung.

    Der Hinweis auf Rückgabe hatte ich bei den Papieren von meinem Deutsch Drahthaar auch. Nach seinem Tod habe ich beim Verband angerufen und zur Antwort bekommen : ich dürfte die Papiere gerne als Andenken an meinen Hund behalten Mit 15 Jahre alten Papieren kann allerdings auch niemand Unfug anstellen.