Beiträge von Sventje

    Eine Satzung die Hundeankauf abdeckt wird vom Finanzamt wahrscheinlich nicht als Grundlage einer Gemeinnützigkeit akzeptiert.

    Was passiert und was offiziell gebucht wird sind allerdings manchmal unterschiedliche Dinge. Die Vereine die ich kenne versuchen sich auf rechtlich sicherem und ehrlichem Boden zu bewegen.

    Was ich durchaus kenne (und wir als Verein nicht unterstützen) ist der Ankauf von Hunden von Privatpersonen von Hunden aus übler Haltung auf deren Kosten und die Übergabe anschließend an den Verein.

    Von meinen bisherigen Hunden hätte wahrscheinlich jeder nach einem tretenden Fuß geschnappt (von der Spanierin mal abgesehen). und ich hätte das als normales Hundeverhalten angesehen, wenn es auch natürlich Ärger eingebracht hätte. Und ja, auch ich würde mich auf schmerzhafte Art wehren wenn mich jemand mutwillig treten würde.

    Sachen werden übrigens produziert. Mal so als Anregung für die, die gerne "produzieren" verwenden um sich irgendwie abwertend über Zucht zu äußern.

    Hunde sind nach dem Gesetz Sachen. Also ist der Ausdruck produzieren gleichermaßen bei Züchter und Vermehrer anwendbar. Über die Qualität der Sache Hund und der Produktionsstätte sagt er erstmal nichts aus.

    Gefühlsmäßig kann ich mir (so geht es wahrscheinlich ganz vielen Menschen) Lebewesen nicht mehr als Sachen vorstellen. Für mich bräuchte es da noch eine andere Bezeichnung.

    Bei uns gibt es dann neue Impfpässe wenn der Hund frisch geimpft wird. Wird er mit laufender Impfung abgegeben und zügig weitervermittelt ist es schon einfacher den alten Impfpass weiterzugeben. Dann natürlich mit unkenntlich gemachtem Vorbesitzer.

    Ich hab schon ewig keine Ahnentafel mehr in der Hand gehabt, der letzte eigene Hund vom Verbandszüchter lebt schon lange nicht mehr.

    Steht in den Hundepapieren nicht der Name des Eigentümers? Wenn bei uns im Verein Hunde abgegeben werden wollen die Abgebenden nie dass der neue Besitzer ihren Namen erfährt. Wir fragen als Verein deshalb auch nicht nach Abstammungsnachweisen. Für die Vermittlung sind sie letztendlich nicht wichtig.

    Ein Züchter kann auch nicht einfach so jeden Hund wahllos zurück in seine Gruppe aufnehmen, die Umstände und Rudelkonstellation ausblenden. Das geht einfach nicht immer und man braucht auch nicht denken, dass ein Hund der vielleicht schon lange weg war, einfach so wieder in die bestehende Hundegruppe findet.

    Da gibt es viele Gründe, wieso der Hund nun nicht spontan direkt ins Haus des Züchters gebracht werden kann. Beispielsweise wenn ein Wurf liegt. Oder wenn der abzugebende Hund absolut unverträglich ist.

    Nur weil man Züchter ist, heißt das doch noch lange nicht, dass man jeden Hund seiner Rasse einfach so in seine Gruppe stecken oder Probleme wie Unverträglichkeiten "spontan therapieren" kann, weil man diesen Hund gezogen hat. Was ist denn das für ein Anspruchsdenken...

    Mir ist klar dass eine solche Rücknahme oft nicht funktionieren kann oder auch generell nicht eingeplant ist. Genau deshalb wundere ich immer wenn so selbstverständlich geschrieben wird dass ein guter Züchter schließlich seine ehemaligen Welpen zurücknimmt oder er sich kümmert wenn ein Wechsel sein muss.

    Ich hab lange genug mit einem DD-Züchter zusammengelebt um zu wissen dass das einfach oft nicht möglich ist.

    Es kommt vielleicht auch darauf an wieviel Hunde dieser Rasse es gibt. Bei den Irish Wolfhounds ist es überschaubarer als zum Beispiel bei Labradoren.

    Da kenne ich tatsächlich Züchter, die Hunde mit Polizei zurückgeholt haben, und viele Besitzer kennen jemanden, der jemanden kennt usw. Taucht dort ein Hund in den einschlägigen Portalen auf geht das sofort rum, und der Züchter weiß es sehr schnell.

    Sind da Verträge Standard dass ich mein Eigentum nicht weiterveräußern darf? Um einen Preis für das Vorkaufsrecht zu erhalten muss ich doch erst mal Interessenten suchen und den Preis ermitteln.

    Ich habe selbst Schweißhunde geführt, mein Bruder Brandlbracken. Auch da funktioniert das mit der Rückgabe an den Züchter nicht immer. Den ersten BGS wollte der Züchter nicht mehr, d.h. er hätte ihn zurückgenommen und erschossen da absolut unverträglich mit Mensch und Hund.

    Die Branklbracke war auch aus zweiter Hand weil sie Brandlbrackentypisch über jeden Zwingerzaun ging und dann stundenlang im Revier unterwegs war.

    Da war beide Male nichts mit Genehmigung vom Verband und beide Züchter nahmen ihre Hunde nicht zurück.

    Wo ich diese Nichtrücknahme mehrmals mitbekommen ware waren Züchter von DD und DJT. Von denen hatte ich halt einfach mehr im Bekanntenkreis.