Sehe ich auch so, aber die Versicherung wird sich dagegen wehren, denke ich
Für den Fall, dass es eine Versicherung gibt. Wenn die GS aber die Kosten bereits gezahlt hat, dann kann es Gefühl absolut egal sein, welchen Teil der Kosten die Versicherung der GS erstattet.
Es kann übrigens durchaus auch mal vorkommen, dass eine Versicherung zwar nur einen Teil der Kosten übernimmt, aber der Schädiger trotzdem die ganzen Kosten zahlen muss - also den Restbetrag dann aus eigener Tasche.
Gesetz dem Fall, dass es keine Versicherung gibt, wird die andere Hundehalterin sich gegen eine Erstattung wehren. Ok, die TA-Rechnung hat sie gezahlt, wird auch nicht soooo hoch gewesen zu sein, aber wenn die KK auf sie zukommt und Kohle haben möchte und Gefühl dann auch noch Schmerzensgeld….da denke ich nicht, dass sie mal eben das Scheckbuch zückt…..das sind ja schon einiges an Kosten…..da würde ich für sie hoffen, dass sie eine Versicherung hat