Wir haben jetzt in Bayern eine Ausgangsbeschränkung nach Österreichischem Modell (also keine Ausgangssperre). Ich hab jetzt keine Ahnung ob man zum Welpen abholen fahren/fliegen darf oder nicht. In der amtlichen Verfügung steht "das verlassen der Wohnung ist nur bei vorliegen trifftiger Gründe erlaubt", dann kommt eine Aufzählung die mit "insbesondere" anfängt (unter anderem steht da Sport und Bewegung an der frischen Luft alleine oder mit Haushaltsangehörigen und Handlungen zur Versorgung von Tieren). "Insbesondere" heißt eigentlich für mich, die Aufzählung der Gründe ist nicht zwingend abschließend, aber sicher bin ich mir da nicht. Und am Ende kann einen die Polizei immer noch heimschicken, wenn sie die Gründe nicht anerkennen ![]()
Mir Schwirrt der Kopf, ich hab nicht mal Ahnung wo man sich erkundigen könnte oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen könnte. Die Landratsämter wissen auch nichts näheres, in einer Lokalen Facebook Gruppe hatte einer dort wegen einem anderen Grund nachgefragt.
Ich denke Restdeutschland wird sich auch der Ausgangsbeschränkung anschließen und keine richtige Ausgangssperre machen.