Also wenn Runa-S seit dem 01.01. dort gearbeitet hätte und im August gekündigt hätte (oder im Juli, Hauptsache in der zweiten Jahreshälfte), dann müsste der Arbeitsvertrag eine bestimmte Klausel enthalten um zu verhindern, dass sie nicht den vollen Urlaubsanspruch hat. Den hätte sie sonst "normalerweise" wohl tatsächlich.
Bei diesem März-Oktober-Zeitfenster bin ich allerdings auch überfragt.
Deswegen sage ich ja, dass Arbeitsverträge normalerweise entsprechende Klauseln enthalten.
An das Bundesurlaubsgesetz muss ich jeder Arbeitgeber halten und das besagt, dass er volle Mindesturlaubsanspruch zu gewähren ist, nach 6 monatiger Wartezeit. Ob das ein Arbeitgeber ungerecht findet, ist irrelevant. Bei einer 5 Tage Woche sind das 20 Urlaubstage die zu gewähren sind, das kann man auch nicht durch irgendwelche Klausenln als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag ausschließen.