Wollte nur nochmal anmerken, dass die Schuldfrage erst geklärt sein muss bevor die Dame von allen möglichen Stellen finanziell ruiniert wird. Und wir haben wir ja jetzt schon öfter gelesen, dass oft 50:50 gemacht wurde.
Ja, etwas anderes dürfte bei der Beweislage und Situation auch hier nicht rauskommen als das klassische 50/50.
Die 50/50 Schuldfrage kommt hier natürlich in Betracht.
Aber:
Die Krankenkasse etc. wird erst einmal den gesamten Betrag einfordern. Die Frau müsste sich dann einen Anwalt nehmen und eine Teilschuld einfordern. Normalerweise macht das ja die Versicherung. Haste keine, musst du das selbst machen.
Auch auch wenn sie dann nur für 50% der Kosten aufkommen muss, kann das bei einer OP immer noch 5 stellig sein. Dazu kommen noch die Anwaltskosten. Die muss sie ja auch noch bezahlen....