ZitatEr ist für sein Einkommen verantwortlich. Wenn er weiss, dass er nicht bezahlt wird, warum sollte er dann behandeln? Er hat keinen Eid, keine Verpflichtung zur Hilfe, so wie es Humanmediziner haben -
So ganz stimmt das nicht, die Tierärzte haben über die Tierärztekammern der Bundesländer eine Berufsordnung für TÄ.
Hier ein Link zur Berufsordnung der Tierärztekammer Hamburg
http://www.tieraerzte-hamburg.de/download/BO-TKHH.pdf
und hier ein Auszug aus der Berufsordnung
ZitatAlles anzeigen§ 2
Grundsatz
(1) Der Tierarzt oder die Tierärztin ist berufen,
Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten,
zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung
und Entwicklung eines gesunden, leistungsfähigen
Tierbestandes beizutragen, den
Menschen vor Gefahren und Schädigungen
durch Tierkrankheiten sowie durch
Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer
Herkunft zu schützen und auf eine
Steigerung der Güte von Lebensmitteln
tierischer Herkunft hinzu wirken.
(2) Der Tierarzt oder die Tierärztin ist der
berufene Schützer und Beschützer oder die
Schützerin oder Beschützerin der Tiere.
(3) Der Tierarzt oder die Tierärztin trägt eine
besondere Verantwortung und Verpflichtung
gegenüber der Öffentlichkeit. Er oder sie
dient dem Allgemeinwohl, insbesondere
auch der menschlichen Gesundheit.
(4) Der Tierarzt oder die Tierärztin erfüllt eine
im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe.
Der Beruf des Tierarztes oder der Tierärztin
ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Er ist
kein Gewerbe.
(5) Jeder Tierarzt oder jede Tierärztin hat die
jeweils geltenden Rechts- und
Berufsstandesvorschriften zu befolgen, im
Interesse des Allgemeinwohles zu handeln
und das Ansehen des Berufsstandes sowie
die Kollegialität der Tierärzte und
Tierärztinnen untereinander zu wahren.
(6) In Notfällen ist jeder Tierarzt und jede
Tierärztin zur Leistung erster Hilfe bei
Tieren verpflichtet.