Beiträge von Hektorine

    schaut jemand gerade? Da wurde offenbar ein Hund (total verwahrlost) aus einem Keller befreit und soll nun vermittelt werden.
    Rasse, weiß ich nicht genau, irgendwas schäferartiges, weil Rütter aus dem off sagte, es ist eine Schande, dass immer noch im Polizeidienst etc. Hunde mit Stromhalsbändern ausgebildet werden.

    Er sagte dass dieser Hund wohl zu einem vollkommen ungeeigneten HH gekommen sei.

    Aber der Satz mit Polizei bleibt hängen bei Zuschauern :( :

    Es bricht ja nicht gleich der Rechtsstaat zusammen, wenn nicht gegen jeden fehlerhaften Bescheid Einspruch eingelegt wird. Und ich bin froh, dass die Anwälte, mit denen ich arbeite, (obwohl sie etwas auf sich halten), im Gesamtkontext einer Situation ein gutes Gespür haben, wann sie darauf hinweisen, dass man sein Recht nicht immer und jeder Stelle zwingend durchsetzen muss.

    Es bricht nicht das gute und sittliche Empfinden zusammen, wenn gegen einen möglicherweise formal fehlerhaften durch eine einzige Person ausgeübten! Verwaltungsakt Einwände erhoben werden und ein Mensch von dem ihm aus gutem Grund zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Gebrauch macht. Unmoralisch ist es auch nicht. Und letztlich schützt es alle, deutlich mehr, als es schweigendes Hinnehmen täte.

    Es ist ein hohes Gut, dass man als Betroffenener gg. eine behördliche Entscheidung (egal durch Verwaltungsbehörden oder Gericht) Rechtsmittel einlegen darf. Da bin ich ganz bei dir Phonhaus .

    Und bitte auch nicht vergessen, dass das Haltungsverbot vom Bürgermeister kurz nach dem Vorfall verhängt wurde und das zulässige Rechtsmittel (Beschwerde) so wie ich das gelesen habe nur zwei Monate nach dem Bescheid möglich ist. Also erstmal abwarten, was die Ermittlungen ergeben, vor allem wenn man durch diesen entsetzlichen Vorfall komplett neben der Spur steht, in psychiatrischer Behandlung ist, kann man nicht.
    Da finde ich es verständlich, dass man seinem Anwalt das ok gibt für Rechtsmittel einlegen, damit die Frist gewahrt ist. Zurückziehen kann man das Rechtsmittel später immer noch.

    Gibt es die Urteilsbegründung online, oder sollte sie zumindest demnächst irgendwo zu finden sein? Mich interessiert, was genau die "grobe Fahrlässigkeit" war - und was es mehr ist als mit drei (statt einem) schweren/großen/kräftigen Hund zu gehen, bzw. aus welchen vorher erkennbaren (!) Anzeichen die Notwedngkeit weiterer Maßnahmen abzuleiten gewesen wäre.

    Bislang noch keine online lesbare Urteilsbegründung. Es dauert erfahrungsgemäß immer, bis das Gericht die erstellt. Und ob sie jemals online lesbar sein wird, keine Ahnung.
    bzgl. weiterer Maßnahmen, damit meinst du das Haltungsverbot? Das wurde nicht vom Gericht verhängt, sondern vom Bürgermeister des Wohnorts, kurz nach dem Vorfall. Das ist in Ö grundsätzlich zulässig.

    Ich habe auch gesucht nach detailliertenInfos zum Halteverbot, und in allen Onlineartikeln steht nur: " lebenslang und landesweit keine Hunde mehr"

    und nicht nur die konkrete Rasse.


    z.B. hier:

    "Ihr Anwalt erhebt in einem Brief heute die entsprechende Beschwerde gegenüber dem Naarner Bürgermeister Martin Gaisberger (VP). Dieser hatte nach der tödlichen Beißattacke ein landesweites Hundehalteverbot gegenüber der 37-Jährigen und ihre Partnerin ausgesprochen, in Abstimmung mit dem Land Oberösterreich, wie er sagt. Das heißt, das Paar darf lebenslang und landesweit keine Hunde mehr halten. Nach dem oberösterreichischen Hundegesetz ist der Bürgermeister dazu berechtigt."

    Und ich hatte auch nicht mitbekommen, dass das Halteverbot auch gegen die Partnerin ausgesprochen wurde. Falls das stimmt, finde ich das sehr bedenklich, die war doch gar nicht vor Ort. Und dass die Haltung der Hunde grundsätzlich nicht in Ordnung, gemeingefährlich war, dazu gibts doch keine Nachweise.

    Sie würden unseren verwitweten Welli abholen, da könnte er dann in ihrem Schwarm der Nothilfe-Wellis leben. Und sie würden uns auch beraten, wie wir künftig tierschutzgerecht Ziervögel halten könnten :bindafür: