Beiträge von Hektorine

    Edit ging nicht mehr.

    Ich habe nun über den örtlichen Tierschutzverein eine Kontaktadresse bekommen für Ziervögel in Not.
    Die eigentliche Betreiberin war nicht zuhause, ihr Mann hat mein Anliegen notiert, und sie wird mich zurückrufen :nicken:

    Nun ist eine(r) des vermutlich ziemlich betagten Pärchens gestorben.

    Wellensiche sollen ja nicht allein leben müssen.

    Was nun? Den anderen solange in seinem gewohnten Käfig alleine halten, bis auch er stirbt?

    Oder versuchen ein neues Zuhause für ihn zu finden in einem Schwarm?

    Aus moralischer Sicht macht das sicherlich einen Unterschied. Aber für die verstorbene Person ist es völlig egal.

    Denkst du? Wir können keinen toten Menschen mehr befragen.

    Aber für einen Menschen, der schwer verletzt ist, mitbekommt, dass sein Leben evtl. enden wird, macht es sicher einen Unterschied, ob jemand neben ihm sagt, alles gut, Rettungsfahrzeug kommt gleich, oder ob ein Hund ihm in der Kehle hängt und ein anderer ihm die Schädelhaut abzieht.

    ... ich weiß jetzt gar nicht, wie ich das am besten formulieren soll, dass es nicht polemisch klingt... ich geh dann besser auf den Balkon zum Rauchen.

    aber man kann doch nicht ernsthaft gleichstellen wollen, ob ein Tier einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht oder ob das Tier einen Menschen tot beißt?

    Das Gericht bestraft den Halter, nicht das Tier. Es stellt sich allein die Frage, welchen Anteil der Halter am entstandenen Schaden hat und welchem Vorwurf ihm zu machen ist.

    Ich finde das Gerichtsurteil angemessen, darum gehts mit nicht.

    Ich kann es nur nicht fassen, dass hier geschrieben wird, dass es jedem mal passieren kann, dass man seinen Hund nicht mehr kontrollieren kann (das verstehe ich) und dass es doch dann auch passieren kann, dass der Hund einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, wäre ja doch das selbe "Ergebnis - toter Mensch."

    Mir gehts jetzt primär nicht um die Schuldfrage, aber es ist doch ein gewaltiger Unterschied, ob ein Mensch in einem Verkehrsunfall verletzt wird und stirbt oder von Tieren solange gebissen wird, bis er verblutet.

    ok, da weiß jetzt echt nicht mehr was ich sagen soll :omg:

    Aus dieser Diskussion sollte ich mich raushalten.

    Mache ich auch gleich wieder.

    Nur anmerken will ich doch:

    Grad der Fahrlässgkeit ist ein Unterschied, versicherungsrechtlich und auch strafrechtlich.

    aber man kann doch nicht ernsthaft gleichstellen wollen, ob ein Tier einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht oder ob das Tier einen Menschen tot beißt?