Edit ging nicht mehr.
Ich habe nun über den örtlichen Tierschutzverein eine Kontaktadresse bekommen für Ziervögel in Not.
Die eigentliche Betreiberin war nicht zuhause, ihr Mann hat mein Anliegen notiert, und sie wird mich zurückrufen
Edit ging nicht mehr.
Ich habe nun über den örtlichen Tierschutzverein eine Kontaktadresse bekommen für Ziervögel in Not.
Die eigentliche Betreiberin war nicht zuhause, ihr Mann hat mein Anliegen notiert, und sie wird mich zurückrufen
Wie findet man einen Schwarmbesitzer der den nun einsamen Welli aufnehmen würde?
Alles anzeigenIch bräuchte bitte eure Hilfe:
In unserem Pflegeheim lebt ein inzwischen schon ziemlich altes Wellensittichpärchen. In einem Käfig, geschätzt ca. 1,50 x 1,50 m, und ca. 1,80 m hoch.
Dass das für eine Wellensittichhaltung zu klein ist, davon gehe ich aus. Aber das Wellensittichpärchen ist wie gesagt schon ziemlich alt und daran gewöhnt.
Spoiler anzeigen
Falls nach Ableben neue Ziervögel für unser Plegeheim, zum Beobachten für unser Bewohner, kommen sollen, dann sollten die natürlich einen für sie guten Lebensraum bekommen.
Und da brauche ich bitte eure Hilfe, da ich mich mit Ziervögeln überhaupt nicht auskenne.
Welche Vögel wären dafür geeignet, wie viele bräuchte man, damit sie sich wohlfühlen?
Und wie groß sollte die Voliere sein für eine vernünftige Haltung?
Wie oft müsste man die Voliere reinigen, also vor allem den Boden? Welcher Aufwand an Reinigung pro Woche müsste man kalkulieren?
Und was müsste man noch bedenken, damit es diesen Vögeln gut geht?
Nun ist eine(r) des vermutlich ziemlich betagten Pärchens gestorben.
Wellensiche sollen ja nicht allein leben müssen.
Was nun? Den anderen solange in seinem gewohnten Käfig alleine halten, bis auch er stirbt?
Oder versuchen ein neues Zuhause für ihn zu finden in einem Schwarm?
Und du bist der Meinung, dass die Halterin aus Naarn grob fahrlässig Sicherungsmaßnahmen unterließ, weil sie hätte damit rechnen müssen, dass ihre Hunde so austicken würden?
Nein bin ich nicht. das habe ich auch nie geschrieben.
lies doch bitte was ich schreibe
Aus moralischer Sicht macht das sicherlich einen Unterschied. Aber für die verstorbene Person ist es völlig egal.
Denkst du? Wir können keinen toten Menschen mehr befragen.
Aber für einen Menschen, der schwer verletzt ist, mitbekommt, dass sein Leben evtl. enden wird, macht es sicher einen Unterschied, ob jemand neben ihm sagt, alles gut, Rettungsfahrzeug kommt gleich, oder ob ein Hund ihm in der Kehle hängt und ein anderer ihm die Schädelhaut abzieht.
... ich weiß jetzt gar nicht, wie ich das am besten formulieren soll, dass es nicht polemisch klingt... ich geh dann besser auf den Balkon zum Rauchen.
aber man kann doch nicht ernsthaft gleichstellen wollen, ob ein Tier einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht oder ob das Tier einen Menschen tot beißt?
Das Gericht bestraft den Halter, nicht das Tier. Es stellt sich allein die Frage, welchen Anteil der Halter am entstandenen Schaden hat und welchem Vorwurf ihm zu machen ist.
Ich finde das Gerichtsurteil angemessen, darum gehts mit nicht.
Ich kann es nur nicht fassen, dass hier geschrieben wird, dass es jedem mal passieren kann, dass man seinen Hund nicht mehr kontrollieren kann (das verstehe ich) und dass es doch dann auch passieren kann, dass der Hund einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, wäre ja doch das selbe "Ergebnis - toter Mensch."
Mir gehts jetzt primär nicht um die Schuldfrage, aber es ist doch ein gewaltiger Unterschied, ob ein Mensch in einem Verkehrsunfall verletzt wird und stirbt oder von Tieren solange gebissen wird, bis er verblutet.
Alles anzeigenAus dieser Diskussion sollte ich mich raushalten.
Mache ich auch gleich wieder.
Nur anmerken will ich doch:
Grad der Fahrlässgkeit ist ein Unterschied, versicherungsrechtlich und auch strafrechtlich.
aber man kann doch nicht ernsthaft gleichstellen wollen, ob ein Tier einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht oder ob das Tier einen Menschen tot beißt?
Warum?
Dadurch, dass mein Hund durch mich nicht mehr kontrollierbar war, kam ein Mensch zu Tode.
Natürlich triggert uns der Fall mehr, wenn Hunde ausser Kontrolle einen Menschen töten, aber ist das Resultat nicht das gleiche?
Würde das von mir beschriebene Szenario mit der Rehhetze eintreten, würde mir vielleicht sogar grobe Fahrlässigkeit bescheinigt, denn mir war immerhin bekannt, dass mein Hund schon Rehe gehetzt hat und dann nicht mehr kontrollierbar war.
ok, da weiß jetzt echt nicht mehr was ich sagen soll
Alles anzeigenCo_Co Deine Unterstellungen sagen mehr über dich aus, als du versuchst über andere zu sagen.
Aber in der Sache hat sie recht.
Im denkbar blödesten Szenario geht mir Kaya aus der Hand, hetzt ein Reh über die Straße und der entgegenkommende Fahrer, der ausweichen will, kommt von der Straße ab und prallt gegen einen Baum mit Todesfolge.
Ich würde nicht sagen, dass ich den Hund jederzeit immer und absolut unter Kontrolle haben werde.
Und im wirklichen Leben kenne ich auch niemanden, von dem ich davon ausgehen würde, außer er sichert den Hund wie Fort Knox.
Über den Grad der Fahrlässigkeit der verurteilten Halterin kann ich mir kein Urteil bilden, aber der 0815- Hundehalter sollte nicht davon ausgehen, dass es nicht auch bei ihm absolut blöd laufen kann.
Es ist nicht wahrscheinlich, aber eben auch nicht unmöglich.
Aus dieser Diskussion sollte ich mich raushalten.
Mache ich auch gleich wieder.
Nur anmerken will ich doch:
Grad der Fahrlässgkeit ist ein Unterschied, versicherungsrechtlich und auch strafrechtlich.
aber man kann doch nicht ernsthaft gleichstellen wollen, ob ein Tier einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht oder ob das Tier einen Menschen tot beißt?
Noch ein Artikel, da steht neben der Freiheitsstrafe noch
"Der Anwalt der Hinterbliebenen forderte Teilschmerzensgelder von jeweils 20.000 Euro für Witwer und Sohn, was sie vom Einzelrichter zugesprochen bekamen." Also insgesamt 40.000 Euro.
https://ooe.orf.at/stories/3247855/
(Update: 14.25 Uhr)