Beiträge von Hektorine

    Mein Rat: Frag einen Notar, den ihr später mit dem Verkauf beauftragen wollt, was er dazu meint.

    so ein Beratungsgesptäch beim Notar kostet zumindest in Bayern üblicherweise nichts.

    In anderen Bundesländern, wo Notar auch gleichtzeitig Anwälte sein können, weiß ich nicht, ob es was kostet.

    man kann in einem notariellen Kaufvertrag (fast) alles vereinbaren, womit Käufer und Verkäufer einverstanden sind.

    Üblich ist, dass der Kaufpreis gezahlt werden muss, wenn alle behördlichen Genehmigungen dem Notar vorliegen, und auch bezüglich eventuell noch laufender Kredite die Banken ihr ok gegeben haben.

    Wann die Besitzübergabe erfolgt, das ist oft an die Kaufpreiszahlung gekoppelt, kann man aber auch ganz anders vereinbaren. Wieder: Käufer und Verkäufer müssen sich einig sein.


    Fahima

    Ich könnte mir in eurem Fall vorstellen, dass ihr im Vertrag für den Verkauf eures Hauses Folgendes mit dem Käufer vereinbart:

    1. Kaufpreiszahlung nach Vorliegen aller Genehmigungen

    2. Besitzübergabe nach Kaufpreiszahlung

    3. Verkäufer beabsichtigt, eine ETW zukaufen. Bis zum Kauf des Ersatzobjektes, längstens bis zum .... ist ihm gestattet, im Vertragsobjekt wohnen zu bleiben, für eine monatliche Miete von ... Euro + Nebenkosten.


    Mein Rat: Frag einen Notar, den ihr später mit dem Verkauf beauftragen wollt, was er dazu meint.

    So eine Meldung macht mich so wütend. Ja evtl. wusste der Halter nicht dass einer seiner fünf Hunde zubeißen würde. Ja vll. hat der Mensch, als die leinenlosen fünf Hunde auf ihn zuliefen, Angst bekommen und (hätte ich auch, sowas ist mein Alptraum) aus Hundesicht falsch reagiert hätte.

    Aber dass mit fünf Hunden ohne Leine durch die Gegend läuft, die man nicht zurückrufen kann, das darf nicht sein :no:


    Auch wenn das Opfer "nur" leicht verletzt wurde. Ich hoffe das dieser unverantwortliche HH gefunden wird und mächtig Ärger bekommt.

    Hund beißt in Berching einem Spaziergänger (27) in den Oberschenkel
    Der Sonntagsspaziergang am vergangenen Wochenende hat für einen 27-Jährigen in Berching (Landkreis Neumarkt) mit einer Verletzung ge ...
    www.mittelbayerische.de
    Zitat

    Laut Polizei kam ihm dort ein bislang unbekannter Mann mit fünf freilaufenden Hunden entgegen. Obwohl der Hundebesitzer die Tiere mehrmals zu sich rief, liefen vier der fünf Hunde auf den 27-Jährigen zu.


    Plötzlich biss einer der Vierbeiner den jungen Mann in den Oberschenkel. Daraufhin verließ der Unbekannte den Schotterweg und lud seine Hunde in einen schwarzen Transporter.

    :omg:

    Ich lese hier still mit.

    Aber möchte kurz aufzeigen dass wenn man einen guten Versicherungsberater hat auch nachträglich die Hundehalterhaftpflicht abschließen kann (schnellstmöglich) und die dann noch für den Schaden aufkommen wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

    Evtl gegen einen Aufpreis, aber je nach Lage ist es möglich

    Mein Schwager, bei dem wir gerade sind zum Osterfest, ist seit 30Jahren unabhängiger Versicherungsmakler und sagt, das ginge seiner Meinung nach nicht ohne „zu schrauben“. Er zumindest kennt keinen Versicherer der eine Hundehaftpflichtversicherung anbietet, die man nur schnell genug abschließen muss, um einen bereits entstandenen PersonenSchaden mit evtl. Folgen zu regulieren.

    Gilt das auch für Rechtsschutzversicherungen? Also allgemein, ohne Hundebezug?
    Denn das war die eigentliche Frage von Gefühl.