Ich habe jetzt zumindest mal die Frage gestellt, wie das ggf. mit der Versicherung ist. Ob wir da privat unsere Haftpflicht in Anspruch nehmen müssten oder ob das die BG bezahlt...
So, ich habe diesbezüglich eine Antwort von unserer Staffelleitung bekommen. Wir müssen tatsächlich unsere private Haftpflicht in Anspruch nehmen. Das wusste ich nicht bisher... D.h. im schlimmsten Fall bin ich dann die Dumme. DSH kommt ungebeten zu Hunter (obwohl die HF weiß, dass Hunter in Ruhe gelassen werden möchte). Hunter wehrt sich ggf. DSH muss verletzt in die TK. Meine Haftpflicht muss zahlen und kündigt mir im schlimmsten Fall danach... Toll, dann war es das für mich mit der Rettungshundearbeit... Und ohne Haftpflicht ist Hundehaltung halt auch fast unmöglich bzw. ein Spießrutenlauf...
Damit besteht ja auch noch die Chance, dass er es anderen Hunden unnötig schwer macht und die anderen Hundeführer müssen es ausbaden. Na toll.
Ich sehe da aber ehrlich gesagt auch nur die Chance, dass eben niemand sonst auf dem Platz arbeitet, wenn der DSH demnächst oder aktuell gerade dran ist.
Ja... Deswegen war ja meine Idee, dass man den DSH am Anfang arbeitet. Alleine. Erst wenn er weg gebracht ist, werden jeweils zwei andere Hunde geholt, die parallel arbeiten. Nach einem Durchgang ist Pause. Der zweite Durchgang beginnt wieder genauso. DSH wird gearbeitet, danach ins Auto gebracht. Und dann geht's weiter.
Die Ausbilder wollen das nicht mit dem Argument, dass das Problem ja so umgangen wird und man somit auch nicht daran arbeiten kann. Aber es wird ja nicht daran gearbeitet. Es wird zugeschaut und die HF der anderen Gruppe dürfen sich dann drum kümmern, dass der DSH wieder zu seiner HF zurück geht...