Im TSchG steht allerdings wortwörtlich "tierschutzwidrig kupiert". Und das ist eben Auslegungssache. Zum Zeitpunkt der Kupierung ist der Welpe ja bei einem Züchter, der den jagdlichen Einsatz für ihn vorsieht und dessen Zuchtverband ihn quasi zwingt, den Welpen zu kupieren. So und jetzt bekommt der Züchter die Welpen vielleicht nicht alle bei Jägern unter... Kann vorkommen. (Bei der Pfälzer Jagdkönigin sind gestern 17 Welpen gefallen! 17! Die muss man auch erstmal alle an Jäger vermittelt bekommen!) Was macht er dann? Behält er die "übrigen" Welpen? Auch auf die Gefahr hin, dass er ihnen gar nicht gerecht werden kann? Oder gibt er sie vielleicht doch an Jemanden, wie mich, der keinen Jagdschein hat, aber dreimal die Woche ganzjährig Rettungshundearbeit macht. So und nun ist der Welpe bei mir. Ist er jetzt "tierschutzwidrig kupiert" oder nicht?
Das hatten wir doch schon an anderer Stelle!? Steht doch ganz klar in §6 Tierschutzgesetz
Nein, das scheint in der Praxis eben nicht so klar zu sein. Daher auch die fehlende Positionierung.