Beiträge von RafiLe1985

    Also konkret war die Kritik, dass im Lidrand eine Stufe ist und dass das zu Folgeerkrankungen wie trockenen Augen oder Störungen bei der Produktion der Tränenflüssigkeit führen kann.


    Danke dir für die Genesungswünsche.

    Ich glaub mit Gegenbiss meint Lorbas bei Hunter.

    Also wenn er oben auf der Schnauze eine Wunde hat, muss ja der Unterkiefer von seinem Kontrahenten unten gewesen sein?

    Also Biss am Auge ... Gegenbiss unten?

    Ah ach so... Also er hat noch eine kleine Schramme unter dem inneren Augenwinkel. Aber das musste nicht versorgt werden. Ich habe ja auch im Eingangspost geschrieben, dass „Biss“ eigentlich übertrieben ist. Der andere Hund ist vermutlich eher mit dem Zahn da lang geschrammt und hängen geblieben oder so. Wie das genau so passiert ist, habe ich mir tatsächlich gar keine Gedanken gemacht bisher.

    Oh wei, das tut mir Leid... :shocked: Sowas ist schwer zu verkraften.

    Ja, ich habe es jetzt so mal als Erinnerungsstütze aufgeschrieben. Wundheilungsstörung.

    Danke für deinen Beitrag.

    Ok, also würdest du dann im Fragebogen von der Versicherung erstmal recht neutral schreiben, dass es die Heilung nicht gut verlief, es sich entzündet hat und deswegen nochmal aufgefrischt wurde?

    Ja, ich würde neutral schreiben, dass es trotz sofortiger Notfallversorgung zu Wundkomplikationen kam und die weitere Behandlung notwendig wurde.

    Den Ursprung der Komplikationen kann man ja nicht genau benennen. Vielleicht wäre die Entzündung auch bei einer perfekten Naht aufgetreten, das ist immer das Risiko bei Bissverletzungen gerade in so heiklen Regionen und ohne schriftliches Eingeständnis des Notfall-TAs würde ich ohnehin niemals eine solche Aussage offiziell irgendwo niederlegen.

    Ok, danke, mache ich so. Es steht ja auch wie gesagt "Wundrevision" drauf.

    Bin gespannt, wie es ausgeht. Newton ist ja auch schon mal gebissen worden. Da habe ich alle Kosten erstattet bekommen. Da war Newton allerdings auch an der Leine und der andere Hund lief frei.

    ...dass es bei solchen Verletzungen zu Komplikationen bei der Heilung kommt, ist jetzt keine Seltenheit und gehört zu dem Verletzungsbild durchaus dazu. Wenn man die Verischerung nicht auf die Idee bringt, dass da Fahrlässigkeit oder Pfusch im Spiel ist, wird sie eher keinen Anlass haben, die Behandlung nicht zu bezahlen.

    Ok, also würdest du dann im Fragebogen von der Versicherung erstmal recht neutral schreiben, dass es die Heilung nicht gut verlief, es sich entzündet hat und deswegen nochmal aufgefrischt wurde?

    Aber ich möchte dir noch anraten, Hunters Verletzung gut im Auge zu behalten. Der Hund einer Gassibekannten, hat nach so einer Bissverletzung sein Auge verloren. Es mußte entfernt werden, weil sich da Keime reingesetzt hatten.

    Danke dir. Das werde ich auf jeden Fall machen. Er trägt die ganze Zeit den Trichter und bekommt alle drei Stunden Augentropfen. Das Auge sieht jetzt gut aus. Bis vor der zweiten OP war es leicht gerötet. Morgen gehen wir wie gesagt auch nochmal zur Kontrolle.

    Ich würde mich mit beiden Berichten an die Tierärzte-Kammer Deines Bundeslandes wenden - die haben i. d. R. eine s. g. Schiedsstelle und sind u. a. auch für die Überwachung der Erfüllung der tierärztlichen Berufspflichten zuständig. Anwalt macht da schon Sinn - sonst wird man in Grund und Boden gelabert. Eine Rechtsschutzversicherung sollte das aber abdecken - das kann man ja im Vorfeld erfragen.

    Ok, dann werde ich da doch mal nachfragen. Ich werde jetzt mal abwarten, was die Haftpflicht der anderen Halterin sagt. Wenn die die Kosten nicht komplett ablehnen, gebe ich mich ja schon zufrieden.

    Wenn dann deine Rechtsschutz, die Haftpflicht der anderen Partei hat mit dem Rechtsstreit nichts zu tun.

    Generell würde ich sagen, spar dir das Geld. Der Nachweis von Pfusch ist in solchen Dingen sehr schwieirg, wil sehr viele Faktoren reinspielen und da hilft es auch nicht, wenn ein anderer TA da so eine Aussage trifft. Es ist einfach nur in sehr eindeutigen Fällen sicher nachweisbar, dass es Pfusch des behandelnden TAs war oder nicht durch falsche Pflege zuhause oder einfach in Folge einer normalen Heilungsstörung und Pech dazu kam.

    Ja, das Geld für einen Anwalt werde ich mir auf alle Fälle sparen. Ich denke auch nicht, dass meine Rechtsschutzversicherung das übernimmt. Du hast wohl recht, dass der Pfusch sehr schwer nachweisbar sein wird.

    Von anderen Versicherungen kenne ich es so, dass sie schaut, welche Ansprüche "berechtigt" sind, das alles bezahlt und sich dann ggf. das Geld von den anderen beteiligten Parteien "zurückholt" (also quasi in Regress nimmt) wenn da was schief lief. Meine PKV hat zum Beispiel mal meinen (ehemaligen) Augenarzt in Regress genommen weil der mich jahrelang falsch behandelt hat.