Ich denke, dieses Argument würde nur im Notfall greifen. Du hast ja aber nun noch einige Tage Zeit um eine Betreuung zu organisieren bzw. eine Lösung mit deinem Arbeitgeber zu finden.
Wieso befürchtest du denn, dein AG würde kein Verständnis zeigen?
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Ich war mit Newton auch mal während meiner Unterrichtszeit beim Tierarzt. Aber das war ein Notfall und mit großen Schmerzen für Newton verbunden. Ich hab's um 11 Uhr entdeckt und hätte durchgehend bis 15 Uhr Unterricht gehabt. Da war es keine Option, den Hund einfach vier Stunden leiden zu lassen. Das hat auch meine Schulleitung sofort verstanden und ich musste den Unterricht nicht einmal nachholen.
Das war Nettigkeit der Schulleitung, arbeitsrechtlich so aber sicher nirgendwo verankert.
Das man Tiere nicht unnötig leiden lassen darf, steht aber meines Wissens im Tierschutzgesetz. Und Newton hätte vier Stunden unnötig gelitten. (TA-Praxis ist neben der Schule.)