Denn gegen kurzfristiges Unterbringen (kurze Wartezeiten, Runterfahrphasen usw) oder Notfälle wird kaum einer was sagen. Zumindest kein VetAmt oder sonst was.
Doch, genau das war ja das Problem auf den letzten Seiten.
Nachdem sich langsam herauskristallisiert hatte, dass eine tierärztlich angeordnete Boxenruhe von den meisten hier als okay akzeptiert wurde (auch, wenn sie das selbst nicht so handhaben/bestmöglich vermeiden wollen würden, was ja völlig in Ordnung ist), kamen einzelne User damit an, dass selbst die kurzfristige Unterbringung eines Hundes in einer Box (eben genau diese Wartenzeiten und Ruhepausen) nicht gesetzeskonform wäre – und da interessiert mich halt, woher sie diese Sicherheit nehmen.
Wie oben beschrieben ist das nämlich durchaus eine Auslegungsfrage. Und dann das eigene Argument damit zu untermauern, dass es ja 'im Gesetz so steht' ist eben... schwierig. Mir zumidnest geht's nicht darum, irgendwelche 'Schlupflöcher' zu finden, ich würde nur gerne das Argument verstehen und begreifen, wo da die Trennung zwischen 'kurz unterbringen' und 'halten' verläuft; und ob man – wie ich vermute – das nicht allgemeingültig sagen kann. (Was wiederum bedeutet, dass man evenutell etwas vorsichtig damit sein sollte, anderen Hunderhaltern pauschal einen Verstoß gegen's TSchG zu unterstellen, weil sie ihren Hund für kurze Zeit in einer Box sichern.
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